ANHANG XVI RL 2004/17/EG

IN DIE BEKANNTMACHUNGEN ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN

I.
Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union(1)

1.
Name und Anschrift des Auftraggebers
2.
Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; Nomenklatur-Referenznummer/n; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt)
3.
Zumindest eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs bzw. der Menge der Erzeugnisse, Bauarbeiten oder Dienstleistungen
4.
a)
Art des Aufrufs zum Wettbewerb (Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems, regelmäßige Bekanntmachung, Aufruf zur Angebotsabgabe)
b)
Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
c)
Bei ohne Wettbewerb vergebenen Aufträgen Angabe der anzuwendenden Bestimmung des Artikels 40 Absatz 3 oder des Artikels 32
5.
Vergabeverfahren (offenes oder nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren)
6.
Zahl der eingegangenen Angebote
7.
Datum der Zuschlagserteilung
8.
Für Gelegenheitskäufe nach Artikel 40 Absatz 3 Buchstabe j) gezahlter Preis
9.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers
10.
Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte
11.
Gezahlter Preis oder niedrigster und höchster Preis der bei der Zuschlagserteilung berücksichtigten Angebote
12.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind
13.
Fakultative Angaben:

Wert und Teil des Auftrags, der als Unterauftrag an Dritte vergeben wurde oder vergeben werden könnte,

Zuschlagskriterien.

II.
Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

14.
Zahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt wurde)
15.
Wert jedes vergebenen Auftrags
16.
Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung (Gemeinschaftsursprung oder Nichtgemeinschaftsursprung; im letzten Fall nach Drittländern aufgeschlüsselt)
17.
Angewandte Zuschlagskriterien (wirtschaftlich günstigstes Angebot, niedrigster Preis?)
18.
Wurde der Auftrag an einen Bieter vergeben, der einen Änderungsvorschlag gemäß Artikel 36 Absatz 1 angeboten hat?
19.
Wurden Angebote gemäß Artikel 57 nicht gewählt, weil sie außergewöhnlich niedrig waren?
20.
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber
21.
Bei Aufträgen für Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XVII Teil B: Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung (Artikel 43 Absatz 4)

Fußnote(n):

(1)

Die Informationen der Ziffern 6, 9 und 11 werden als nicht zur Veröffentlichung gedacht eingestuft, wenn der Auftraggeber der Meinung ist, dass ihre Veröffentlichung wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen könnte.

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