ANHANG XV TEIL B RL 2004/17/EG

IN DIE ANKÜNDIGUNGEN DER VERÖFFENTLICHUNG EINER NICHT ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB VERWENDETEN REGELMÄßIGEN ALS HINWEIS DIENENDER BEKANNTMACHUNG ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN

1.
Land des Auftraggebers
2.
Name des Auftraggebers
3.
Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils”
4.
CPV-Nomenklatur-Referenznummer/n

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