ANHANG XV TEIL B RL 2004/17/EG
IN DIE ANKÜNDIGUNGEN DER VERÖFFENTLICHUNG EINER NICHT ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB VERWENDETEN REGELMÄßIGEN ALS HINWEIS DIENENDER BEKANNTMACHUNG ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN
- 1.
- Land des Auftraggebers
- 2.
- Name des Auftraggebers
- 3.
- Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils”
- 4.
- CPV-Nomenklatur-Referenznummer/n
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