ANHANG XV TEIL A RL 2004/17/EG
A. IN DIE REGELMÄßIGE BEKANNTMACHUNG AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN
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I.
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ZWINGEND AUSZUFÜLLENDE RUBRIKEN
- 1.
- Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
- 2.
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- a)
- Bei Lieferaufträgen: Art und Umfang oder Wert der zu erbringenden Leistungen bzw. zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n).
- b)
- Bei Bauaufträgen: Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Baulose; Nomenklatur-Referenznummer/n.
- c)
- Bei Dienstleistungsaufträgen: Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhangs XVII Teil A (Nomenklatur-Referenznummer/n).
- 3.
- Tag der Absendung der Bekanntmachung oder der Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über das Beschafferprofil.
- 4.
- Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
- 5.
- Sonstige einschlägige Auskünfte.
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II.
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ANGABEN, DIE GEMACHT WERDEN SOLLTEN, WENN DIE BEKANNTMACHUNG ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB DIENT ODER EINE VERKÜRZUNG DER FRISTEN FÜR DIE EINREICHUNG DER ANGEBOTE BEINHALTET
- 6.
- Hinweis darauf, dass interessierte Lieferanten dem Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag/den Aufträgen bekunden sollten.
- 7.
- Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
- 8.
- Frist für den Eingang der Anträge auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung.
- 9.
- Art und Umfang der zu liefernden Waren oder allgemeine Merkmale der Bauleistung oder Dienstleistungskategorie im Sinne von Artikel XVII Teil A und entsprechende Bezeichnung, sowie die Angabe, ob eine oder mehrere Rahmenvereinbarung/en geplant ist/sind. Insbesondere Angaben über Optionen auf zusätzliche Aufträge und die veranschlagte Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls Angaben zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen auch Angaben zu der veranschlagten Frist für spätere Aufrufe zum Wettbewerb.
- 10.
- Angaben darüber, ob es sich um Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon handelt.
- 11.
- Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Auftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
- 12.
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Anschrift der Stelle, bei der die interessierten Unternehmen ihre Interessenbekundung schriftlich einreichen müssen.
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen.
Sprache oder Sprachen, in denen die Bewerbungen bzw. Angebote abzugeben sind.
- 13.
- Wirtschaftliche und technische Anforderungen, finanzielle und technische Garantien, die von den Lieferanten verlangt werden.
- 14.
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- a)
- Sofern bekannt, voraussichtliches Datum der Eröffnung der Verfahren zur Vergabe des Auftrags/der Aufträge;
- b)
- Art des Vergabeverfahrens (nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren);
- c)
- Höhe der für die Unterlagen zu entrichtenden Beträge und Zahlungsbedingungen.
- 15.
- Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
- 16.
- Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
- 17.
- Sofern bekannt, die Zuschlagskriterien nach Artikel 55: „niedrigster Preis” oder „wirtschaftlich günstigstes Angebot” . Die Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Verdingungsunterlagen enthalten oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß Artikel 47 Absatz 5 oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung angegeben sind.
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