ANHANG XXII RL 2004/17/EG

ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER FRISTEN NACH ARTIKEL 45

Offene Verfahren

Frist für den Eingang der Angebote — ohne regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung Bei regelmäßiger nichtverbindlicher Bekanntmachung
Frist Elektronische Übermittlung der Vergabebekanntmachung Verdingungsunterlagen elektronisch verfügbar Elektronische Übermittlung und elektronisch verfügbare Verdingungsunterlagen Auswirkung nach Absatz 7 Unterabsatz 1 Auswirkung nach Absatz 7 Unterabsatz 2
52 45 47 40 keine keine
A. Allgemeine Frist Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung Verdingungsunterlagen elektronisch verfügbar Elektronische Übermittlung und elektronisch verfügbare Verdingungsunterlagen Auswirkung nach Absatz 7 Unterabsatz 1 Auswirkung nach Absatz 7 Unterabsatz 2
36 29 31 24 keine keine
B. Mindestfrist Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung Verdingungsunterlagen elektronisch verfügbar Elektronische Übermittlung und elektronisch verfügbare Verdingungsunterlagen Auswirkung nach Absatz 7 Unterabsatz 1 Auswirkung nach Absatz 7 Unterabsatz 2
22 15 17 10 Die Frist von 10 Tagen wird auf 15 Tage verlängert Die Frist von 17 Tagen wird auf 22 Tage verlängert

Nichtoffene Verfahren und Verhandlungsverfahren

Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge Frist für den Eingang der Angebote
Allgemeine Frist Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung Verdingungsunterlagen elektronisch verfügbar Elektronische Übermittlung und elektronisch verfügbare Verdingungsunterlagen Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 1 Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 2
37 30 nicht anwendbar nicht anwendbar keine nicht anwendbar
Mindestfrist Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung Verdingungsunterlagen elektronisch verfügbar Elektronische Übermittlung und elektronisch verfügbare Verdingungsunterlagen Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 1 Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 2
22 15 nicht anwendbar nicht anwendbar keine nicht anwendbar
Mindestfrist Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung Verdingungsunterlagen elektronisch verfügbar Elektronische Übermittlung und elektronisch verfügbare Verdingungsunterlagen Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 1 Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 2
15 8 nicht anwendbar nicht anwendbar Die Frist von 8 Tagen wird auf 15 Tage verlängert nicht anwendbar
A. Allgemeine Frist Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung Verdingungsunterlagen elektronisch verfügbar Elektronische Übermittlung und elektronisch verfügbare Verdingungsunterlagen Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 1 Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 2
24 nicht anwendbar 19 nicht anwendbar nicht anwendbar keine
B. Mindestfrist Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung Verdingungsunterlagen elektronisch verfügbar Elektronische Übermittlung und elektronisch verfügbare Verdingungsunterlagen Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 1 Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 2
10 nicht anwendbar 5 nicht anwendbar nicht anwendbar Die Frist von 5 Tagen wird auf 10 Tage verlängert
C. einvernehmlich festgelegte Frist Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung Verdingungsunterlagen elektronisch verfügbar Elektronische Übermittlung und elektronisch verfügbare Verdingungsunterlagen Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 1 Auswirkung nach Absatz 8 Unterabsatz 2
nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar

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