ANHANG XXIII RL 2004/17/EG

VORSCHRIFTEN DES INTERNATIONALEN ARBEITSRECHTS IM SINNE VON ARTIKEL 59 ABSATZ 4

Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes;

Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen;

Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit;

Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit;

Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung;

Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf;

Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit;

Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

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