ANHANG VII TEIL A RL 2004/18/EG
ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
ANKÜNDIGUNG DER VERÖFFENTLICHUNG EINER VORINFORMATION ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL
- 1.
- Land des öffentlichen Auftraggebers
- 2.
- Name des öffentlichen Auftraggebers
- 3.
- Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils”
- 4.
- Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur
BEKANNTMACHUNG EINER VORINFORMATION
- 1.
- Name, Anschrift, Faxnummer, E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, wenn davon abweichend, der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte eingeholt werden können, sowie – bei Dienstleistungs- und Bauaufträgen – der Stellen, z.B. die entsprechende Internetseite der Regierung, bei denen Informationen über den am Ort der Leistungserbringung geltenden allgemeinen Regelungsrahmen für Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen erhältlich sind.
- 2.
- Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Ausschreibung handelt, die geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei der die Auftragsausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf.
- 3.
-
Öffentliche Bauaufträge: Art und Umfang der Arbeiten sowie Ausführungsort; für den Fall, dass das Bauwerk in mehrere Lose unterteilt ist, sind die wichtigsten Eigenschaften jedes Loses anzugeben; sofern verfügbar ist eine Schätzung der Kostenspanne für die vorgesehenen Arbeiten anzugeben; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
Öffentliche Lieferaufträge: Art und Menge oder Wert der zu liefernden Waren; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
Öffentliche Dienstleistungsaufträge: Gesamtwert einer jeden Beschaffung nach den einzelnen Kategorien des Anhangs II A; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
- 4.
- Voraussichtlicher Zeitpunkt für den Beginn des Verfahrens zur Vergabe des Auftrags bzw. der Aufträge, für Dienstleistungsaufträge nach Kategorien unterteilt.
- 5.
- Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt.
- 6.
- Gegebenenfalls sonstige Auskünfte.
- 7.
- Datum der Absendung der Bekanntmachung oder der Absendung der Bekanntmachung, in der die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einer Vorinformation über das Beschafferprofil angekündigt wird.
- 8.
- Angabe darüber, ob der Auftrag unter das Übereinkommen fällt oder nicht.
BEKANNTMACHUNG
Offene Verfahren, nichtoffene Verfahren, wettbewerblicher Dialog, Verhandlungsverfahren:- 1.
- Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
- 2.
- Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Ausschreibung handelt, die geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei der die Auftragsausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf.
- 3.
- a)
- gewähltes Vergabeverfahren;
- b)
- gegebenenfalls Rechtfertigungsgründe für ein beschleunigtes Verfahren (für nichtoffene und Verhandlungsverfahren);
- c)
- gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt;
- d)
- gegebenenfalls Angabe, ob es sich um ein dynamisches Beschaffungssystem handelt;
- e)
- gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege (bei offenen, nichtoffenen oder Verhandlungsverfahren in dem in Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a genannten Fall).
- 4.
- Art des Auftrages.
- 5.
- Ort der Ausführung bzw. Durchführung von Bauleistungen, der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen.
- 6.
- a)
- Bauaufträge:
- —
Art und Umfang der Bauleistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks. Insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Bauleistungen und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
- —
Angaben über den Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, falls dieser auch die Erstellung von Entwürfen umfasst.
- —
Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Rahmenvereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Bauleistungen sowie - wann immer möglich - des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.
- b)
- Lieferaufträge:
- —
Art der zu liefernden Waren, insbesondere Hinweis darauf, ob die Angebote erbeten werden im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete, Mietkauf oder eine Kombination aus diesen. In diesem Fall ist die Referenznummer der Nomenklatur anzugeben. Menge der zu liefernden Waren, insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Aufträge und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
- —
Bei regelmäßig wiederkehrenden oder Daueraufträgen voraussichtlicher Zeitplan, sofern bekannt, für nachfolgende Ausschreibungen für die geplanten Lieferungen.
- —
Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Vereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Lieferungen sowie – wann immer möglich – des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.
- c)
- Dienstleistungsaufträge:
- —
Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; Referenznummer(n) der Nomenklatur. Umfang der Dienstleistungen. Insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Aufträge und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen. Bei regelmäßig wiederkehrenden oder Daueraufträgen voraussichtlicher Zeitplan, sofern bekannt, für nachfolgende Ausschreibungen für die geplanten Lieferungen.
Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Vereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Dienstleistungen sowie - wann immer möglich - des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.
- —
Angabe darüber, ob die Ausführung der Leistung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
Hinweis auf die entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschrift.
- —
Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.
- 7.
- Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Angabe darüber, ob die Möglichkeit besteht, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen.
- 8.
- Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bau-/Liefer-/Dienstleistungsauftrags. Sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen beginnen oder zu dem die Lieferungen beginnen oder eintreffen oder die Dienstleistungen ausgeführt werden sollen.
- 9.
- Zulässigkeit oder Verbot von Änderungsvorschlägen.
- 10.
- Gegebenenfalls besondere Bedingungen, die die Ausführung des Auftrags betreffen.
- 11.
- Bei offenen Verfahren:
- a)
- Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-mail-Adresse der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
- b)
- Gegebenenfalls Frist, bis zu der die Unterlagen angefordert werden können.
- c)
- Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für diese Unterlagen zu entrichten ist.
- 12.
- a)
- Frist für den Eingang der Angebote oder - bei Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems - der unverbindlichen Angebote (offene Verfahren).
- b)
- Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme (nichtoffene und Verhandlungsverfahren).
- c)
- Anschrift, an die die Angebote zu richten sind.
- d)
- Sprache(n), in der (denen) die Angebote abgefasst sein müssen.
- 13.
- Bei offenen Verfahren:
- a)
- Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
- b)
- Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
- 14.
- Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten.
- 15.
- Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften.
- 16.
- Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss.
- 17.
- Eignungskriterien hinsichtlich der persönlichen Situation des Wirtschaftsteilnehmers, die zu seinem Ausschluss führen können, und erforderliche Angaben als Beleg dafür, dass er nicht unter die Fälle fällt, die einen Ausschluss rechtfertigen. Eignungskriterien und Angaben zur persönlichen Situation des Wirtschaftsteilnehmers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt. Etwaige Mindestanforderung(en).
- 18.
- Bei Rahmenvereinbarungen: vorgesehene Anzahl und gegebenenfalls die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die Partei der Rahmenvereinbarung werden sollen, Dauer der Vereinbarung, gegebenenfalls unter Angabe der Rechtfertigungsgründe für eine Rahmenvereinbarung über einen längeren Zeitraum als vier Jahre.
- 19.
- Für den wettbewerblichen Dialog und die Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung gegebenenfalls Angabe, dass das Verfahren in aufeinander folgenden Etappen abgewickelt wird, um die Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern.
- 20.
- Für nichtoffene Verfahren, den wettbewerblichen Dialog und die Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung, falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Anzahl Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots, zum Dialog oder zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, zu verringern: Mindestanzahl und gegebenenfalls auch Höchstanzahl der Bewerber und objektive Kriterien für die Auswahl dieser Anzahl von Bewerbern.
- 21.
- Bindefrist (offene Verfahren).
- 22.
- Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom öffentlichen Auftraggeber bereits ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer (Verhandlungsverfahren).
- 23.
- Zuschlagskriterien nach Artikel 53: „niedrigster Preis” bzw. „wirtschaftlich günstigstes Angebot” . Die Kriterien für das wirtschaftliche günstigste Angebot sowie deren Gewichtung müssen genannt werden, falls sie nicht in den Verdingungsunterlagen bzw. im Fall des wettbewerblichen Dialogs in der Beschreibung enthalten sind.
- 24.
- Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können.
- 25.
- Datum/Daten der Veröffentlichung der Vorinformation nach den technischen Spezifikationen des Anhangs VIII oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
- 26.
- Datum der Absendung der Bekanntmachung.
- 27.
- Hinweis darauf, ob der Auftrag unter das Übereinkommen fällt oder nicht.
VEREINFACHTE BEKANNTMACHUNG IM RAHMEN EINES DYNAMISCHEN BESCHAFFUNGSSYSTEMS
- 1.
- Land des öffentlichen Auftraggebers.
- 2.
- Name und E-mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
- 3.
- Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems.
- 4.
- E-mail-Adresse, unter der die Verdingungsunterlagen und die zusätzlichen Unterlagen über das dynamische Beschaffungssystem erhältlich sind.
- 5.
- Ausschreibungsgegenstand: Beschreibung nach Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur sowie Menge oder Umfang des zu vergebenden Auftrags.
- 6.
- Frist für die Vorlage der unverbindlichen Angebote.
VERGABEVERMERK
- 1.
- Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers.
- 2.
- Gewähltes Vergabeverfahren. Im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (Artikel 28), Begründung.
- 3.
- Bauaufträge: Art und Umfang der erbrachten Leistungen, allgemeine Merkmale des ausgeführten Bauwerks.
Lieferaufträge: Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer; Referenznummer der Nomenklatur.
Dienstleistungsaufträge: Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; Referenznummer der Nomenklatur. Umfang der Dienstleistungen.
- 4.
- Datum der Auftragsvergabe.
- 5.
- Zuschlagskriterien.
- 6.
- Anzahl der eingegangenen Angebote.
- 7.
- Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
- 8.
- Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
- 9.
- Wert des (der) gewählten Angebots (Angebote) oder höchstes und niedrigstes Angebot, das bei der Vergabe mitberücksichtigt wurde.
- 10.
- Gegebenenfalls Wert und Teil des Auftrags, der an Dritte weitervergeben werden kann.
- 11.
- Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung nach den technischen Spezifikationen des Anhangs VIII.
- 12.
- Datum der Absendung des Vergabevermerks.
- 13.
- Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.