ANHANG VII TEIL B RL 2004/18/EG

ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON BAUKONZESSIONEN ENTHALTEN SEIN MÜSSEN

1.
Name, Anschrift, Faxnummer und E-mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
2.
a)
Ort der Ausführung.
b)
Gegenstand der Konzession; Art und Umfang der Leistungen.
3.
a)
Frist für die Einreichung der Angebote.
b)
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind.
c)
Sprache(n), in der (denen) die Angebote abgefasst sein müssen.
4.
Persönliche, technische und finanzielle Anforderungen, die die Bewerber erfüllen müssen.
5.
Kriterien für die Erteilung des Auftrags.
6.
Gegebenenfalls Mindestprozentsatz der Arbeiten, die an Dritte vergeben werden.
7.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.
8.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können.

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