ANHANG VII TEIL C RL 2004/18/EG
ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON AUFTRÄGEN, DIE VOM BAUKONZESSIONÄR, DER KEIN ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER IST, VERGEBEN WURDEN, ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
- 1.
-
- a)
- Ort der Ausführung.
- b)
- Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks.
- 2.
- Etwaige Frist für die Ausführung.
- 3.
- Name und Anschrift der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
- 4.
-
- a)
- Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme und/oder für die Angebote.
- b)
- Anschrift, an die sie zu richten sind.
- c)
- Sprache(n), in der (denen) sie abgefasst sein müssen.
- 5.
- Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
- 6.
- Wirtschaftliche und technische Anforderungen an den Unternehmer.
- 7.
- Zuschlagskriterien.
- 8.
- Datum der Absendung der Bekanntmachung.
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