ANHANG VII TEIL C RL 2004/18/EG

ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON AUFTRÄGEN, DIE VOM BAUKONZESSIONÄR, DER KEIN ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER IST, VERGEBEN WURDEN, ENTHALTEN SEIN MÜSSEN

1.
a)
Ort der Ausführung.
b)
Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks.
2.
Etwaige Frist für die Ausführung.
3.
Name und Anschrift der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
4.
a)
Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme und/oder für die Angebote.
b)
Anschrift, an die sie zu richten sind.
c)
Sprache(n), in der (denen) sie abgefasst sein müssen.
5.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
6.
Wirtschaftliche und technische Anforderungen an den Unternehmer.
7.
Zuschlagskriterien.
8.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.

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