ANHANG VIII RL 2004/18/EG

MERKMALE FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG

1.
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

a)
Die Bekanntmachungen nach den Artikeln 35, 58, 64 und 69 sind vom Auftraggeber in dem Format an das Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften zu richten, das die Kommission gemäß dem in Artikel 77 Absatz 2 genannten Verfahren erlässt. Dies gilt auch für die Bekanntmachungen einer Vorinformation nach Artikel 35 Absatz 1 Unterabsatz 1, die über ein Beschafferprofil gemäß Nummer 2 Buchstabe b veröffentlicht wird, sowie für die Bekanntmachung, in der die Veröffentlichung eines Beschaffungsprofils angekündigt wird.
b)
Die Bekanntmachungen nach den Artikeln 35, 58, 64 und 69 werden vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften oder im Fall der Bekanntmachungen einer Vorinformation über ein Beschafferprofil nach Artikel 35 Absatz 1 Unterabsatz 1 vom öffentlichen Auftraggeber veröffentlicht.

Der öffentliche Auftraggeber kann diese Informationen außerdem im Internet in einem „Beschafferprofil” gemäß Nummer 2 Buchstabe b veröffentlichen.

c)
Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften stellt dem öffentlichen Auftraggeber die Bescheinigung über die Veröffentlichung nach Artikel 36 Absatz 8 aus.

2.
Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

a)
Die öffentlichen Auftraggeber werden bestärkt, die Verdingungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen vollständig im Internet zu veröffentlichen.
b)
Das Beschafferprofil kann Bekanntmachungen einer Vorinformation nach Artikel 35 Absatz 1 Unterabsatz 1, Angaben über laufende Ausschreibungen, geplante Aufträge, vergebene Aufträge, annullierte Verfahren sowie alle sonstigen Informationen von allgemeinem Interesse wie Kontaktstelle, Telefon- und Faxnummer, Postanschrift und E-mail-Adresse enthalten.

3.
Muster und Verfahren bei der elektronischen Übermittlung der Bekanntmachungen

Das Muster und die Modalitäten für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse „http://simap.eu.int” abrufbar.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.