Artikel 3 MID (RL 2004/22/EG)
Ziel
Diese Richtlinie stellt die Anforderungen auf, die die in Artikel 1 genannten Geräte und Systeme im Hinblick auf deren Inverkehrbringen und/oder Inbetriebnahme und die in Artikel 2 Absatz 1 genannten Messaufgaben erfüllen müssen.
Diese Richtlinie ist eine Einzelrichtlinie mit Anforderungen an die elektromagnetische Störfestigkeit im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 der Richtlinie 89/336/EWG. Die Richtlinie 89/336/EWG gilt weiterhin bezüglich der Vorschriften über elektromagnetische Abstrahlungen (Emissionen).
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