Artikel 5 MID (RL 2004/22/EG)
Anwendbarkeit auf Teilgeräte
Liegen spezifische Anhänge vor, die die grundlegenden Anforderungen für Teilgeräte festlegen, so gelten die Bestimmungen dieser Richtlinie für diese Teilgeräte entsprechend.
Teilgeräte und Messgeräte können für Zwecke der Feststellung der Konformität unabhängig und getrennt bewertet werden.
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