ANHANG MI-004 MID (RL 2004/22/EG)

WÄRMEZÄHLER

Die maßgeblichen Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen des vorliegenden Anhangs und die im vorliegenden Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren gelten für die nachfolgend definierten Wärmezähler, die zur Verwendung in Privathaushalten, im Gewerbe und in der Leichtindustrie bestimmt sind.

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Ein Wärmezähler ist ein Gerät, das dafür auslegt ist, in einem Wärmetauscherkreislauf die Wärme zu messen, die von einer als Wärmeträgerflüssigkeit bezeichneten Flüssigkeit abgegeben wird. Ein Wärmezähler ist entweder ein vollständiger Wärmezähler oder ein kombinierter Wärmezähler, der aus den Teilgeräten Durchflusssensor, Temperaturfühlerpaar und Rechenwerk nach Artikel 4 Buchstabe b) oder einer Kombination davon besteht.
θ=
Temperatur der Wärmeträgerflüssigkeit;
θin=
Wert von θ am Vorlauf des Wärmetauscherkreislaufs;
θout=
Wert von θ am Rücklauf des Wärmetauscherkreislaufs;
Δθ=
Temperaturdifferenz θin — θout mit Δθ ≥ 0;
θmax=
obere Grenze von θ für die korrekte Funktion des Wärmezählers innerhalb der Fehlergrenzen;
θmin=
untere Grenze von θ für die korrekte Funktion des Wärmezählers innerhalb der Fehlergrenzen;
Δθmax=
obere Grenze von Δθ für die korrekte Funktion des Wärmezählers innerhalb der Fehlergrenzen;
Δθmin=
untere Grenze von Δθ für die korrekte Funktion des Wärmezählers innerhalb der Fehlergrenzen;
q=
Durchfluss der Wärmeträgerflüssigkeit;
qs=
höchster Wert von q, der bei korrekter Funktion des Wärmezählers kurzzeitig zulässig ist;
qp=
höchster Wert von q, der bei korrekter Funktion des Wärmezählers dauerhaft zulässig ist;
qi=
niedrigster Wert von q, der für die korrekte Funktion des Wärmezählers zulässig ist;
P=
ausgetauschte Wärmeleistung;
Ps=
obere Grenze von P, die für die korrekte Funktion des Wärmezählers zulässig ist.

SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN

1.
Nennbetriebsbedingungen

Die Werte der Nennbetriebsbedingungen sind vom Hersteller wie folgt anzugeben:

1.1 Für die Temperatur der Flüssigkeit: θmax, θmin;

für die Temperaturdifferenz: Δθmax, Δθmin,

wobei folgende Einschränkungen gelten: Δθmax/Δθmin ≥ 10; Δθmin = 3 K oder 5 K oder 10 K.

1.2 Für den Druck der Flüssigkeit: Der höchste positive Innendruck, dem der Wärmezähler dauerhaft an der Temperaturobergrenze standhalten kann.

1.3 Für den Durchfluss der Flüssigkeit: qs, qp, qi, wobei für die Werte für qp und qi folgende Einschränkung gilt: qp/qi ≥ 10.

1.4 Für die Wärmeleistung: Ps.

2.
Genauigkeitsklassen

Folgende Genauigkeitsklassen werden für Wärmezähler festgelegt: Klasse 1, 2, 3.

3.
Fehlergrenzen für vollständige Wärmezähler

Die relativen Fehlergrenzen für vollständige Wärmezähler, ausgedrückt in Prozent des wahren Wertes, lauten für jede Genauigkeitsklasse wie folgt:

für Klasse 1: E = Ef + Et + Ec, mit Ef, Et, Ec entsprechend den Nummern 7.1 bis 7.3

für Klasse 2: E = Ef + Et + Ec, mit Ef, Et, Ec entsprechend den Nummern 7.1 bis 7.3

für Klasse 3: E = Ef + Et + Ec, mit Ef, Et, Ec entsprechend den Nummern 7.1 bis 7.3

Der vollständige Wärmezähler darf weder die Fehlergrenzen ausnutzen noch eine der beteiligten Parteien systematisch begünstigen.

4.
Zulässige Einflüsse elektromagnetischer Störgrößen

4.1 Das Gerät darf nicht durch statische Magnetfelder oder durch elektromagnetische Felder bei Netzfrequenz beeinflusst werden.

4.2 Der Einfluss einer elektromagnetischen Störgröße darf nur dergestalt sein, dass die Veränderung des Messergebnisses nicht höher ausfällt als der unter Nummer 4.3 festgelegte Grenzwert oder dass die Anzeige des Messergebnisses so erfolgt, dass es nicht als gültiges Ergebnis angesehen werden kann.

4.3 Der Grenzwert für vollständige Wärmezähler ist gleich dem absoluten Wert der für diesen Wärmezähler geltenden Fehlergrenze (siehe Nummer 3).

5.
Beständigkeit

Nach der Durchführung einer geeigneten Prüfung unter Berücksichtigung des vom Hersteller veranschlagten Zeitraums müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

5.1 Durchflusssensoren: Nach der Beständigkeitsprüfung darf die Abweichung des Messergebnisses vom Ausgangsmessergebnis den Grenzwert nicht überschreiten.

5.2 Temperaturfühler: Nach der Beständigkeitsprüfung darf die Abweichung des Messergebnisses vom Ausgangsmessergebnis 0,1 °C nicht überschreiten.

6.
Angaben auf dem Wärmezähler

Genauigkeitsklasse

Grenzwerte für den Durchfluss

Grenzwerte für die Temperatur

Grenzwerte für die Temperaturdifferenz

Installationsort für den Durchflusssensor: Vor- oder Rücklauf

Angabe der Durchflussrichtung.

7.
Teilgeräte

Die Bestimmungen für Teilgeräte können für Teilgeräte gelten, die von ein und demselben oder von unterschiedlichen Herstellern hergestellt werden. Besteht ein Wärmezähler aus Teilgeräten, gelten, soweit zutreffend, die grundlegenden Anforderungen für den Wärmezähler auch für die Teilgeräte. Zusätzlich gelten folgende Anforderungen:

7.1 Relative Fehlergrenze für den Durchflusssensor in % in den Genauigkeitsklassen:

Klasse 1: Ef = (1 + 0,01 qp/q), jedoch höchstens 5 %,

Klasse 2: Ef = (2 + 0,02 qp/q), jedoch höchstens 5 %,

Klasse 3: Ef = (3 + 0,05 qp/q), jedoch höchstens 5 %,

wobei Ef die Abweichung des angezeigten Werts zum wahren Wert für das Ausgangssignal des Durchflusssensors in Abhängigkeit von der Masse bzw. dem Volumen ist.

7.2 Relative Fehlergrenze des Temperaturfühlerpaares in %:

Et = (0,5 + 3 · Δθmin/Δθ),

wobei Et die Abweichung des angezeigten Werts zum wahren Wert für das Ausgangssignal des Temperaturfühlerpaares und der Temperaturdifferenz ist.

7.3 Relative Fehlergrenze des Rechenwerks in %:

Ec = (0,5 + Δθmin/Δθ),

wobei Ec die Abweichung der angezeigten thermischen Energie zum wahren Wert der thermischen Energie ist.

7.4 Der Grenzwert für ein Teilgerät eines Wärmezählers ist gleich dem jeweiligen absoluten Wert der für das Teilgerät geltenden Fehlergrenze (siehe Nummern 7.1, 7.2 oder 7.3).

7.5

Aufschriften auf den Teilgeräten

Durchflusssensor:Genauigkeitsklasse
Grenzwerte für den Durchfluss
Grenzwerte für die Temperatur
Pulswertigkeit (z. B. Liter/Impuls) oder entsprechendes Ausgangssignal
Angabe der Durchflussrichtung
Temperaturfühlerpaar:Fühlerart (z. B. Pt 100)
Grenzwerte für die Temperatur
Grenzwerte der Temperaturdifferenz
Rechenwerk:

Art der Temperaturfühler

Grenzwerte für die Temperatur

Grenzwerte der Temperaturdifferenz

Impulswertigkeit (z. B. Liter/Impuls) oder entsprechendes Eingangssignal, das vom Durchflusssensor kommt

Einbauart des Durchflusssensors: Vor- oder Rücklauf

INBETRIEBNAHME

8.
a)
Schreibt ein Mitgliedstaat die Messung des Wärmeverbrauchs im Haushalt vor, muss er die Durchführung solcher Messungen mit einem Wärmezähler der Klasse 3 erlauben.
b)
Schreibt ein Mitgliedstaat die Messung des Wärmeverbrauchs im gewerblichen Bereich und/oder in der Leichtindustrie vor, ist er befugt, die Verwendung eines Zählers der Klasse 2 zu verlangen.
c)
Die Mitgliedstaaten stellen in Bezug auf die Anforderungen in den Nummern 1.1 bis 1.4 sicher, dass die Eigenschaften vom Versorgungsunternehmen oder der für den Einbau des Wärmezählers gesetzlich vorgesehenen Person so bestimmt werden, dass der Zähler den geplanten oder voraussichtlichen Verbrauch präzise messen kann.

KONFORMITÄTSBEWERTUNG

Die in Artikel 9 genannten Konformitätsbewertungsverfahren, zwischen denen der Hersteller wählen kann, lauten wie folgt:

    B + F oder B + D oder H1.

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