ANHANG MI-009 MID (RL 2004/22/EG)
GERÄTE ZUR MESSUNG VON LÄNGEN UND IHRER KOMBINATIONEN
Die maßgeblichen grundlegenden Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen des vorliegenden Anhangs und die im vorliegenden Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren gelten für Längenmessgeräte der definierten Arten.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- Längenmessgerät
- Ein Längenmessgerät dient zur Bestimmung der Länge von länglichen Gebilden (z. B. Stoffen, Bändern und Kabeln) während einer Vorschubbewegung des Messguts.
- Flächenmessgeräte
- Ein Flächenmessgerät dient zur Bestimmung der Fläche unregelmäßig begrenzter Objekte, z. B. Leder.
- Mehrdimensionale Messgeräte
- Ein mehrdimensionales Messgerät dient zur Bestimmung der Kantenlänge (Länge, Höhe, Breite) der kleinsten umhüllenden Quader eines Messguts.
-
KAPITEL I —
-
Für alle Längenmessgeräte geltende Anforderungen
Elektromagnetische Störfestigkeit
1. Eine elektromagnetische Störgröße darf sich auf ein Gerät zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen nur so weit auswirken, dass- —
die Veränderung des Messergebnisses nicht höher ausfällt als der in Nummer 2.3 festgelegte Grenzwert oder
- —
es unmöglich ist, eine Messung durchzuführen oder
- —
beim Messergebnis kurzzeitige Schwankungen auftreten, die nicht als Messergebnis ausgelegt, gespeichert und übertragen werden können oder
- —
beim Messergebnis Schwankungen auftreten, die so gravierend sind, dass sie von allen am Messergebnis Interessierten wahrgenommen werden.
die Veränderung des Messergebnisses nicht höher ausfällt als der in Nummer 2.3 festgelegte Grenzwert oder
es unmöglich ist, eine Messung durchzuführen oder
beim Messergebnis kurzzeitige Schwankungen auftreten, die nicht als Messergebnis ausgelegt, gespeichert und übertragen werden können oder
beim Messergebnis Schwankungen auftreten, die so gravierend sind, dass sie von allen am Messergebnis Interessierten wahrgenommen werden.
2. Der Grenzwert entspricht einem Teilungswert.
KONFORMITÄTSBEWERTUNG
Die in Artikel 9 genannten Konformitätsbewertungsverfahren, zwischen denen der Hersteller wählen kann, lauten wie folgt:Für mechanische oder elektromechanische Geräte:
F1 oder E1 oder D1 oder B + F oder B + E oder B + D oder H oder H1 oder G.
Für elektronische Geräte oder Geräte, die Software enthalten:
B + F oder B + D oder H1 oder G.
- KAPITEL II —
- Längenmessgeräte
Merkmale des Messguts
1. Textile Flächengebilde sind durch den charakteristischen Faktor K gekennzeichnet. Dieser Faktor berücksichtigt die Dehnbarkeit und die Festigkeit des Messguts und bestimmt sich nach folgender Formel:- K=
ε · (GA + 2,2 N/m2); darin ist
ε die relative Dehnung einer 1 m breiten Gewebeprobe bei einer Zugkraft von 10 N,
GA die Festigkeit einer Gewebeprobe in N/m2.
ε · (GA + 2,2 N/m2); darin ist
ε die relative Dehnung einer 1 m breiten Gewebeprobe bei einer Zugkraft von 10 N,
GA die Festigkeit einer Gewebeprobe in N/m2.
Betriebsbedingungen
- 2.1
- Bereich
Abmessungen und gegebenenfalls K-Faktor innerhalb der herstellerseitig für das Gerät angegebenen Bereiche. Die Bereiche für den K-Faktor sind in Tabelle 1 angeführt:Gruppe | Bereich von K | Messgut |
---|---|---|
I | 0 < K < 2 × 10-2 N/m2 | Geringe Dehnbarkeit |
II | 2 × 10-2 N/m2 < K < 8 × 10-2 N/m2 | Mittlere Dehnbarkeit |
III | 8 × 10-2 N/m2 < K < 24 × 10-2 N/m2 | Hohe Dehnbarkeit |
IV | 24 × 10-2 N/m2 < K | Sehr hohe Dehnbarkeit |
2.2 Wird das Messgut nicht vom Messgerät vorwärtsbewegt, so muss seine Geschwindigkeit in dem vom Hersteller für das Gerät festgelegten Bereich liegen.
2.3 Ist das Messergebnis abhängig von der Dicke, der Oberflächenbeschaffenheit und der Art der Zuführung (z. B. von einer großen Rolle oder einem Stapel), so werden die entsprechenden Beschränkungen vom Hersteller angegeben.
Fehlergrenzen
- 3.
- Gerät
Genauigkeitsklasse | Fehlergrenze |
---|---|
I | 0,125 %, aber nicht weniger als 0,005 Lm |
II | 0,25 %, aber nicht weniger als 0,01 Lm |
III | 0,5 %, aber nicht weniger 0,02 Lm |
Sonstige Anforderungen
4. Die Geräte müssen gewährleisten, dass das Messgut entsprechend der vorgesehenen Dehnbarkeit, für die das Gerät ausgelegt ist, ungedehnt vermessen wird.
- KAPITEL III —
- Flächenmessgeräte
Betriebsbedingungen
- 1.1
- Bereich
Die Abmessungen müssen innerhalb des vom Hersteller für das Gerät angegebenen Bereichs liegen.- 1.2
- Beschaffenheit des Messguts
Der Hersteller muss gegebenenfalls die Einschränkungen für die Geräte im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit, der Dicke und der Oberflächenbeschaffenheit des Messguts angeben.Fehlergrenzen
- 2.
- Gerät
Die Fehlergrenze beträgt 1,0 %, jedoch nicht weniger als 1 dm2.Sonstige Anforderungen
- 3.
- Vorlage des Messguts
Im Falle eines Zurückziehens oder Anhaltens des Messguts darf sich keine Messabweichung ergeben, oder die Anzeige ist zu löschen.- 4.
- Teilungswert
Der Teilungswert der Geräte muss bei 1,0 dm2 liegen. Ferner muss es möglich sein, für Prüfzwecke auf einen Teilungswert von 0,1 dm2 zurückzugreifen.- KAPITEL IV —
- Mehrdimensionale Messgeräte
Betriebsbedingungen
- 1.1
- Bereich
Die Abmessungen müssen innerhalb des vom Hersteller für das Gerät angegebenen Bereichs liegen.- 1.2
- Mindestabmessung
Die Untergrenze der Mindestabmessung für alle Werte des Teilungsschrittes ist in Tabelle 1 angegeben.Teilungsschritt (d) | Mindestabmessung (Untergrenze) |
---|---|
d ≤ 2 cm | 10 d |
2 cm < d ≤ 10 cm | 20 d |
10 cm < d | 50 d |
- 1.3
- Geschwindigkeit des Messguts
Die Geschwindigkeit muss innerhalb des vom Hersteller für das Gerät angegebenen Bereichs liegen.Fehlergrenze
- 2.
- Gerät:
Die Fehlergrenze beträgt ± 1,0 d.© Europäische Union 1998-2021
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