ANHANG MI-008 MID (RL 2004/22/EG)
MASSVERKÖRPERUNGEN
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KAPITEL I —
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Verkörperte Längenmaße
Die maßgeblichen grundlegenden Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen des vorliegenden Anhangs und die in diesem Kapitel aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren gelten für die nachfolgend definierten verkörperten Längenmaße. Die Anforderung hinsichtlich der Beifügung einer Kopie der Konformitätserklärung kann jedoch in der Weise ausgelegt werden, dass sie nicht für die Einzelgeräte gilt, sondern für ein Los oder eine Sendung.BEGRIFFSBESTIMMUNG
- Verkörpertes Längenmaß
- Ein Gerät mit Einteilungsmarken, deren Abstände in gesetzlichen Längenmaßeinheiten angegeben sind.
SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN
Referenzbedingungen
1.1 Bei Messbändern mit einer Länge ab fünf Metern sind die Fehlergrenzen einzuhalten, wenn eine Zugkraft von fünfzig Newton oder andere vom Hersteller angegebene und entsprechend auf dem Messband vermerkte Zugkräfte wirken oder im Falle von starren oder halbstarren Längenmaßen keine Zugkraft zu berücksichtigen ist.
1.2 Die Referenztemperatur beträgt 20 °C, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben und auf dem Längenmaß entsprechend vermerkt.
Fehlergrenzen
2. Die Fehlergrenzen (positiv oder negativ in mm) zwischen zwei nicht aufeinander folgenden Einteilungsmarken werden durch die Formel (a + bL) ausgedrückt; hierbei gilt:- —
L ist die auf den nächsten vollen Meter aufgerundete Größe der zu messenden Länge;
- —
a und b sind der Tabelle 1 zu entnehmen.
Ist der begrenzende Teilungsschritt eine Fläche, so wird die Fehlergrenze für einen beliebigen Abstand beginnend an diesem Punkt um den in Tabelle 1 angegebenen Wert c erhöht.
L ist die auf den nächsten vollen Meter aufgerundete Größe der zu messenden Länge;
a und b sind der Tabelle 1 zu entnehmen.
Genauigkeitsklasse | a (mm) | b | c (mm) |
---|---|---|---|
I | 0,1 | 0,1 | 0,1 |
II | 0,3 | 0,2 | 0,2 |
III | 0,6 | 0,4 | 0,3 |
D: Spezialklasse für Peilbänder(1) Bis einschließlich 30 m(2) | 1,5 | Null | Null |
S: Spezialklasse für Tankbandmaße Für jeweils 30 m Länge, wenn das Band auf einer ebenen Fläche aufliegt | 1,5 | Null | Null |
Länge i des Teilungsschrittes | Fehlergrenze oder höchstzulässige Abweichung in mm nach Genauigkeitsklasse | ||
---|---|---|---|
I | II | III | |
i ≤ 1 mm | 0,1 | 0,2 | 0,3 |
1 mm < i ≤ 1 cm | 0,2 | 0,4 | 0,6 |
Werkstoffe
3.1 Die für verkörperte Längenmaße verwendeten Werkstoffe sind so zu wählen, dass bei Längenänderungen aufgrund von Abweichungen von der Referenztemperatur von bis zu ± 8 °C die Fehlergrenze nicht überschritten wird. Dies gilt nicht für Maße der Klassen S und D, wenn seitens des Herstellers vorgesehen ist, dass die ermittelten Messwerte erforderlichenfalls zwecks Berücksichtigung der Wärmedehnung korrigiert werden müssen.
3.2 Längenmaße aus Werkstoffen, deren Abmessungen sich unter dem Einfluss unterschiedlichster relativer Luftfeuchtigkeit wesentlich verändern können, dürfen nur den Klassen II oder III zugeordnet werden.
Markierungen
4. Der Nennwert ist auf dem Längenmaß zu markieren. Bei Millimetermaßstäben sind alle Zentimetermarkierungen zu nummerieren; bei Längenmaßen mit Teilungsschritt über 2 cm sind alle Teilungsmarken zu nummerieren.
KONFORMITÄTSBEWERTUNG
Die in Artikel 9 genannten Konformitätsbewertungsverfahren, zwischen denen der Hersteller wählen kann, lauten wie folgt:F1 oder D1 oder B + D oder H oder G.
- KAPITEL II —
- Ausschankmaße
Die maßgeblichen grundlegenden Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen dieses Kapitels und die in diesem Kapitel aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren gelten für die nachstehend definierten Ausschankmaße. Die Anforderung hinsichtlich der Beifügung einer Kopie der Konformitätserklärung kann jedoch in der Weise ausgelegt werden, dass sie nicht für jedes Einzelgerät gilt, sondern für ein Los oder eine Sendung. Die Anforderung, wonach das Gerät Angaben zu seiner Genauigkeit aufweisen muss, gilt ebenfalls nicht.BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- Ausschankmaß
- Ein Hohlmaß (beispielsweise ein Maß in Form eines Trinkglases, Kruges oder Bechers), das für die Bestimmung eines festgelegten Volumens einer zum sofortigen Verbrauch verkauften Flüssigkeit (ausgenommen Arzneimittel) ausgelegt ist.
- Strichmaß
- Ein Ausschankmaß mit einer Strichmarkierung zur Anzeige des Nennfassungsvermögens.
- Randmaß
- Ein Ausschankmaß, bei dem das Innenvolumen gleich dem Nennfassungsvermögen ist.
- Umfüllmaß
- Ein Ausschankmaß, aus dem die Flüssigkeit vor dem Verbrauch ausgeschenkt wird.
- Fassungsvermögen
- Das Fassungsvermögen ist bei Randmaßen das Innenvolumen bzw. bei Strichmaßen das Innenvolumen bis zur Füllstandmarkierung.
SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN
- 1.
- Referenzbedingungen
1.1 Temperatur: Die Referenztemperatur für die Messung des Fassungsvermögens beträgt 20 °C.
1.2 Lage für korrekte Anzeige: Freistehend auf ebener Fläche.
- 2.
- Fehlergrenzen
Strichmaß | Randmaß | |
---|---|---|
Füllmaß | ||
< 100 ml | ± 2 ml | – 0 + 4 ml |
≥ 100 ml | ± 3 % | – 0 + 6 % |
Ausschankmaß | ||
< 200 ml | ± 5 % | – 0 + 10 % |
≥ 200 ml | ± 5 ml + 2,5 % | – 0 + 10 ml + 5 % |
- 3.
- Werkstoffe
Ausschankmaße müssen aus einem Werkstoff bestehen, der ausreichend formstabil und maßhaltig ist, damit das Fassungsvermögen die Fehlergrenzen nicht überschreitet.- 4.
- Form
4.1 Umfüllmaße müssen so ausgelegt sein, dass eine den Fehlergrenzen entsprechende Veränderung des Inhalts eine Höhenänderung von mindestens 2 mm am Rand bzw. an der Füllstandsmarkierung bewirkt.
4.2 Umfüllmaße müssen so ausgelegt sein, dass das vollständige Entleeren der gemessenen Flüssigkeit nicht behindert wird.
- 5.
- Markierungen
5.1 Die Nennfüllstandsmenge ist deutlich sichtbar und dauerhaft auf dem Maß anzugeben.
5.2 Ausschankmaße können außerdem mit bis zu drei deutlich voneinander unterscheidbaren Füllstandsmengen gekennzeichnet sein, von denen keine mit einer der anderen verwechselt werden darf.
5.3 Sämtliche Füllhöhenmarkierungen müssen ausreichend deutlich und dauerhaft sein, um sicherzustellen, dass die Fehlergrenzen während des Gebrauchs nicht überschritten werden.
KONFORMITÄTSBEWERTUNG
Die in Artikel 9 genannten Konformitätsbewertungsverfahren, zwischen denen der Hersteller wählen kann, lauten wie folgt:A1 oder F1 oder D1 oder E1 oder B + E oder B + D oder H.
Fußnote(n):
- (1)
Gilt für Kombinationen aus Messband und Senkgewicht.
- (2)
Bei einer Nennlänge des Messbandes von über 30 m darf die Fehlergrenze für jeweils 30 m Bandlänge um 0,75 mm erhöht werden.
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