Artikel 5 RL 2004/33/EG
Bedingungen für Lagerung, Transport und Verteilung von Blut und Blutbestandteilen
Die Blutspendeeinrichtungen stellen sicher, dass die Bedingungen für Lagerung, Transport und Verteilung von Blut und Blutbestandteilen die in Anhang IV aufgeführten Anforderungen erfüllen.
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