Artikel 6 RL 2004/33/EG

Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an Blut und Blutbestandteile

Die Blutspendeeinrichtungen stellen sicher, dass die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an Blut und Blutbestandteile die in Anhang V aufgeführten Anforderungen erfüllen.

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