Artikel 6 RL 2004/33/EG
Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an Blut und Blutbestandteile
Die Blutspendeeinrichtungen stellen sicher, dass die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an Blut und Blutbestandteile die in Anhang V aufgeführten Anforderungen erfüllen.
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