Artikel 39 RL 2004/39/EG

Organisatorische Anforderungen

Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der geregelte Markt,

a)
Vorkehrungen trifft, mit denen sich etwaige nachteilige Auswirkungen von Interessenkon-flikten zwischen dem geregelten Markt, seinen Eigentümern oder seinem Betreiber und dem einwandfreien Funktionieren des geregelten Marktes auf den Betrieb des geregelten Marktes oder seine Teilnehmer klar erkennen und regeln lassen, und zwar insbesondere dann, wenn solche Interessenkonflikte die Erfüllung von Aufgaben, die dem geregelten Markt von der zuständigen Behörde übertragen wurden, behindern könnten;
b)
angemessen für die Verwaltung seiner Risiken ausgestattet ist, angemessene Vorkehrungen und Systeme zur Ermittlung aller für seinen Betrieb wesentlichen Risiken schafft und wirk-same Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken trifft;
c)
Vorkehrungen für eine solide Verwaltung der technischen Abläufe des Systems, einschließ-lich wirksamer Notmaßnahmen für den Fall eines Systemzusammenbruchs trifft;
d)
transparente und nichtdiskretionäre Regeln und Verfahren für einen fairen und ordnungs-gemäßen Handel sowie objektive Kriterien für eine effiziente Auftragsausführung festlegt;
e)
wirksame Vorkehrungen trifft, die einen reibungslosen und rechtzeitigen Abschluss der innerhalb seiner Systeme ausgeführten Geschäfte erleichtern;
f)
bei der Zulassung und fortlaufend über ausreichende Finanzmittel verfügt, um sein ordnungs-gemäßes Funktionieren zu erleichtern, wobei der Art und dem Umfang der an dem geregelten Markt geschlossenen Geschäfte sowie dem Spektrum und der Höhe der Risiken, denen er ausgesetzt ist, Rechnung zu tragen ist.

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