Artikel 16 RL 2004/54/EG

Anpassung an den technischen Fortschritt

Die Kommission passt die Anhänge dieser Richtlinie an den technischen Fortschritt an. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie werden nach dem in Artikel 17 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.

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