ANHANG II RL 2004/68/EG

Tierseuchen gemäß Artikel 4 Buchstabe f) Ziffer i) und allgemeine Grundkriterien, nach denen ein Gebiet gemäß Artikel 7 Buchstabe a) als seuchenfrei gilt

Tierseuche Kriterien Betroffene Tiere
Maul- und Klauenseuche Kein Seuchenausbruch, kein Hinweis auf Virusinfektion(*) und keine Impfung in den letzten zwölf Monaten Alle Arten
Vesikuläre Stomatitis Kein Seuchenfall in den letzten sechs Monaten Alle Arten
Vesikuläre Schweinekrankheit Kein Seuchenfall und keine Impfung in den letzten 24 Monaten Arten der Familie Suidae
Rinderpest Kein Seuchenfall und keine Impfung in den letzten zwölf Monaten Alle Arten
Pest der kleinen Wiederkäuer Kein Seuchenfall und keine Impfung in den letzten zwölf Monaten Arten der Gattungen Ovis und Capra
Lungenseuche des Rindes Kein Seuchenfall und keine Impfung in den letzten zwölf Monaten Arten der Gattung Bos
Lumpy skin Kein Seuchenfall und keine Impfung in den letzten 36 Monaten Arten der Gattungen Bos, Bison und Bubalus
Rifttal-Fieber Kein Seuchenfall und keine Impfung in den letzten zwölf Monaten Alle Arten, außer die der Familie Suidae
Blauzungen-krankheit Kein Seuchenfall und keine Impfung in den letzten 24 Monaten, mit angemessener Kontrolle der Culicoides-Population Alle Arten, außer die der Familien Bos, Bison, Bubalus, Ovis und Capra sowie Suidae
Schaf- und Ziegenpocken Kein Seuchenfall und keine Impfung in den letzten zwölf Monaten Arten der Gattungen Ovis und Capra
Afrikanische Schweinepest Kein Seuchenfall in den letzten zwölf Monaten Arten der Familie Suidae
Klassische Schweinepest Kein Seuchenfall und keine Impfung in den letzten zwölf Monaten Arten der Familie Suidae

Fußnote(n):

(*)

Gemäß Kapitel 2.1.1 des OIE-Handbuchs.

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