Artikel 21 RL 2005/32/EG

Änderungen

(1) Die Richtlinie 92/42/EWG wird wie folgt geändert:

(1)
Artikel 6 wird gestrichen.
(2)
Folgender Artikel wird eingefügt:

Artikel 10a

Diese Richtlinie ist eine Durchführungsmaßnahme im Sinne des Artikels 15 der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(*) hinsichtlich der Energieeffizienz im Betrieb gemäß jener Richtlinie und kann gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2005/32/EG geändert oder aufgehoben werden.

(3)
Anhang I Nummer 2 wird gestrichen.
(4)
Anhang II wird gestrichen.

(2) Die Richtlinie 96/57/EG wird wie folgt geändert:

Folgender Artikel wird eingefügt:

Artikel 9a

Diese Richtlinie ist eine Durchführungsmaßnahme im Sinne des Artikels 15 der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005* zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(**) hinsichtlich der Energieeffizienz im Betrieb gemäß jener Richtlinie und kann gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2005/32/EG geändert oder aufgehoben werden.

(3) Die Richtlinie 2000/55/EG wird wie folgt geändert:

Folgender Artikel wird eingefügt:

Artikel 9a

Diese Richtlinie ist eine Durchführungsmaßnahme im Sinne des Artikels 15 der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(***) hinsichtlich der Energieeffizienz im Betrieb gemäß jener Richtlinie und kann gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2005/32/EG geändert oder aufgehoben werden.

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.

(**)

ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.

(***)

ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.

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