Artikel 21 RL 2005/32/EG
Änderungen
(1) Die Richtlinie 92/42/EWG wird wie folgt geändert:
- (1)
- Artikel 6 wird gestrichen.
- (2)
-
Folgender Artikel wird eingefügt:
Artikel 10a
Diese Richtlinie ist eine Durchführungsmaßnahme im Sinne des Artikels 15 der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(*) hinsichtlich der Energieeffizienz im Betrieb gemäß jener Richtlinie und kann gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2005/32/EG geändert oder aufgehoben werden.
- (3)
- Anhang I Nummer 2 wird gestrichen.
- (4)
- Anhang II wird gestrichen.
(2) Die Richtlinie 96/57/EG wird wie folgt geändert:
Folgender Artikel wird eingefügt:
Artikel 9a
Diese Richtlinie ist eine Durchführungsmaßnahme im Sinne des Artikels 15 der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005* zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(**) hinsichtlich der Energieeffizienz im Betrieb gemäß jener Richtlinie und kann gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2005/32/EG geändert oder aufgehoben werden.
(3) Die Richtlinie 2000/55/EG wird wie folgt geändert:
Folgender Artikel wird eingefügt:
Artikel 9a
Diese Richtlinie ist eine Durchführungsmaßnahme im Sinne des Artikels 15 der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(***) hinsichtlich der Energieeffizienz im Betrieb gemäß jener Richtlinie und kann gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2005/32/EG geändert oder aufgehoben werden.
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.
ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.
ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.
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