Artikel 22 RL 2005/32/EG
Aufhebung
Die Richtlinien 78/170/EWG und 86/594/EWG werden aufgehoben. Die Mitgliedstaaten können geltende nationale Maßnahmen, die gemäß der Richtlinie 86/594/EWG erlassen wurden, weiter anwenden, bis für die betreffenden Produkte Durchführungsmaßnahmen gemäß der vorliegenden Richtlinie erlassen werden.
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