Artikel 23 RL 2005/32/EG
Überprüfung
Die Kommission überprüft spätestens am 6. Juli 2010 die Wirksamkeit dieser Richtlinie, ihrer Durchführungsmaßnahmen, der Schwelle für Durchführungsmaßnahmen, Marktaufsichtmechanismen sowie etwaiger in Gang gesetzter einschlägiger Selbstregulierungsmaßnahmen nach Anhörung des in Artikel 18 genannten Konsultationsforums und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung dieser Richtlinie vor.
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