Artikel 10b RL 2005/35/EG

Schulungen

Die Kommission erleichtert mit Unterstützung der EMSA und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten, indem sie, sofern angemessen, Schulungen für die Behörden anbietet, die für die Aufdeckung und Überprüfung von Verstößen im Anwendungsbereich dieser Richtlinie und die Durchsetzung von Strafen oder anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit solchen Verstößen im Anwendungsbereich dieser Richtlinie zuständig sind.

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