Artikel 8 RL 2005/44/EG
Zuständige Behörden
Die Mitgliedstaaten benennen die für die RIS-Anwendungen und für den internationalen Datenaustausch zuständigen Behörden. Diese Behörden sind der Kommission zu melden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.