ANHANG VIII RL 2005/55/EG

BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR MIT ETHANOL BETRIEBENE DIESELMOTOREN

Bei mit Ethanol betriebenen Dieselmotoren gelten für die in Anhang III dieser Richtlinie festgelegten Prüfverfahren die folgenden Änderungen der entsprechenden Textteile, Gleichungen und Faktoren.

ANHANG III ANLAGE 1:

4.2.
Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand

F1,8771 2,577 GG

4.3.
Korrektur der NOx-Konzentration unter Berücksichtigung von Temperatur und Feuchtigkeit

K11 A H 10,71 B T 298 Hierbei gilt:
A=
0,181 GFUEL/GAIRD - 0,0266.
B=
– 0,123 GFUEL/GAIRD + 0,00954.
Ta=
Lufttemperatur, K.
Ha=
Feuchtigkeit der Ansaugluft, g Wasser je kg trockener Luft.

4.4.
Berechnung der Emissionsmassendurchsätze

Ausgehend von einer Abgasdichte von 1,272 kg/m3 bei 273 K (0 °C) und 101,3 kPa sind die Massendurchsätze der Emissionen (g/h) für jede Prüfphase wie folgt zu berechnen: (1) NOx mass 0,001613 NOx conc KH,D GEXH W (2) COx mass 0,000982 COconc GEXH W (3) HCmass 0,000809 HCconc KH,D GEXH W wobei NOx conc, COconc, HCconc(1) die mittleren Konzentrationen (ppm) im Rohabgas gemäß Nummer 4.1 bedeuten. Da die gasförmigen Emissionen wahlweise mit einem Vollstromverdünnungssystem berechnet werden können, sind die folgenden Formeln anzuwenden: (1) NOx mass 0,001587 NOx conc KH,D GTOT W (2) COx mass 0,000966 COconc GTOT W (3) HCmass 0,000795 HCconc GTOT W wobei NOx conc, COconc, HCconc(1) die mittleren hintergrundkorrigierten Konzentrationen (ppm) jeder Phase im verdünnten Abgas gemäß Anhang III Anlage 2 Nummer 4.3.1.1, bedeuten.

ANHANG III ANLAGE 2:

Die Nummern 3.1, 3.4, 3.8.3 und 5 der Anlage 2 gelten nicht nur für Dieselmotoren, sondern auch für mit Ethanol betriebene Dieselmotoren.

4.2. Die Prüfbedingungen sollten so beschaffen sein, dass die Temperatur und die Feuchtigkeit der am Motor gemessenen Ansaugluft den Standardbedingungen während des Probelaufs entsprechen. Der Standard sollte 6 ± 0,5 g Wasser je kg Trockenluft bei einer Temperatur von 298 ± 3 K betragen. Innerhalb dieser Grenzwerte dürfen keine weiteren NOx-Korrekturen vorgenommen werden. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, ist die Prüfung ungültig.

4.3.
Berechnung des Emissionsmassendurchsatzes

4.3.1
Systeme mit konstantem Massendurchsatz

Bei Systemen mit Wärmetauscher ist die Schadstoffmasse (g/Prüfung) anhand der folgenden Gleichungen zu berechnen: (1)NOx mass 0,001587 NOx conc KH,D MTOT Wmit Ethanol betriebene Dieselmotoren (2)COx mass 0,000966 COconc MTOT Wmit Ethanol betriebene Dieselmotoren (3)HCmass 0,000794 HCconc MTOT Wmit Ethanol betriebene Dieselmotoren Hierbei bedeutet:
NOx conc, COconc, HCconc(2), NMHCconc=
mittlere hintergrundkorrigierte Konzentrationen über den gesamten Zyklus aus Integration (für NOx und HC) oder Beutelmessung, ppm;
MTOTW=
Gesamtmasse des verdünnten Abgases über den gesamten Zyklus gemäß Nummer 4.1, kg.

4.3.1.1.
Bestimmung der hintergrundkorrigierten Konzentrationen

Um die Nettokonzentration der Schadstoffe zu bestimmen, sind die mittleren Hintergrundkonzentrationen der gasförmigen Schadstoffe in der Verdünnungsluft von den gemessenen Konzentrationen abzuziehen. Die mittleren Werte der Hintergrundkonzentrationen können mit Hilfe der Beutel-Methode oder durch laufende Messungen mit Integration bestimmt werden. Die nachstehende Formel ist zu verwenden. conc conce concd 1 1DF Hierbei bedeutet:
conc=
Konzentration des jeweiligen Schadstoffs im verdünnten Abgas, korrigiert um die Menge des in der Verdünnungsluft enthaltenen jeweiligen Schadstoffs, ppm;
conce=
Konzentration des jeweiligen Schadstoffs, gemessen im verdünnten Abgas, ppm;
concd=
Konzentration des jeweiligen Schadstoffs, gemessen in der Verdünnungsluft, ppm;
DF=
Verdünnungsfaktor.
Der Verdünnungsfaktor errechnet sich wie folgt: DFFSCO2conce HCconce COconce 104 Hierbei bedeutet:
CO2conce=
CO2-Konzentration im verdünnten Abgas, Vol.-%;
HCconce=
HC-Konzentration im verdünnten Abgas, ppm C1;
COconce=
CO-Konzentration im verdünnten Abgas, ppm;
FS=
stöchiometrischer Faktor.
Auf trockener Basis gemessene Konzentrationen sind gemäß Anhang III Anlage 1 Nummer 4.2 in einen feuchten Bezugszustand umzurechnen. Der stöchiometrische Faktor errechnet sich für die allgemeine Kraftstoffzusammensetzung CHαOβNγ, wie folgt: FS 100 11 α2 3,76 1 α4β2γ2 Ist die Kraftstoffzusammensetzung unbekannt, können alternativ folgende stöchiometrische Faktoren verwendet werden: FS (Ethanol) = 12,3.

4.3.2.
Systeme mit Durchflussmengenkompensation

Bei Systemen ohne Wärmeaustauscher ist die Masse der Schadstoffe (g/Prüfung) durch Berechnen der momentanen Masseemissionen und Integrieren der momentanen Werte über den gesamten Zyklus zu bestimmen. Darüber hinaus ist die Hintergrundkorrektur direkt auf den momentanen Konzentrationswert anzuwenden. Hierzu dienen die folgenden Formeln: (1)NOx massni1MTOT W,i NOx conce,i 0,001587MTOTW NOx concd 11DF 0,001587 (2)COmassni1MTOT W,i COconce,i 0,000966MTOTW COconcd 11DF 0,000966 (3)HCmassni1MTOT W,i HCconce,i 0,000749MTOTW HCconcd 11DF 0,000749 Hier bedeutet
conce=
Konzentration des jeweiligen Schadstoffs, gemessen im verdünnten Abgas, ppm;
concd=
Konzentration des jeweiligen Schadstoffs, gemessen in der Verdünnungsluft, ppm;
MTOTW,i=
momentane Masse des verdünnten Abgases (siehe Nummer 4.1), kg;
MTOTW=
Gesamtmasse des verdünnten Abgases über den gesamten Zyklus (siehe Nummer 4.1), kg;
DF=
Verdünnungsfaktor gemäß Nummer 4.3.1.1.

4.4.
Berechnung der spezifischen Emissionen

Die Emissionen (g/kWh) sind für die einzelnen Bestandteile folgendermaßen zu berechnen: NOxNOW COCOmassW HCHCmassW Hier bedeutet:
Wact=
tatsächliche Zyklusarbeit gemäß Nummer 3.9.2, kWh.

Fußnote(n):

(1)

Bezogen auf das C1-Äquivalent.

(2)

Bezogen auf das C1-Äquivalent.

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