Artikel 9 RL 2005/64/EG
Änderungen
Änderungen an dieser Richtlinie, die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlich sind, werden von der Kommission nach dem in Artikel 13 Absatz 3 der Richtlinie 70/156/EWG genannten Reglungsverfahren angenommen.
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