ANHANG II RL 2005/64/EG

BESCHREIBUNGSBOGEN FÜR DIE EG-FAHRZEUG-TYPGENEHMIGUNG nach Maßgabe von Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG des Ratesfür die EG-Typgenehmigung von Fahrzeugen in Bezug auf Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit

Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf dieses Format gefaltet sein. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.

0.
ALLGEMEINES
0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):…
0.2.
Art:…
0.2.0.1.
Fahrgestell:…
0.2.1.
Handelsname(n) (sofern vorhanden):…
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden (b)…
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Merkmale:…
0.4.
Fahrzeugklasse (c):…
0.5.
Name und Anschrift des Herstellers:…
0.8.
Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):…
1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS
1.1.
Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs:…
1.2.
Maßzeichnungen des gesamten Fahrzeugs:…
1.3.
Anzahl der Achsen und Räder:…
1.3.1.
Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung:…
1.3.3.
Antriebsachsen (Anzahl, Lage, Verbindung):…
1.7.
Führerhaus (Frontlenker oder normale Haubenfahrzeuge(z):…
3.
ANTRIEBSMASCHINE (q) (Bei Fahrzeugen, die sowohl mit Otto- oder Dieselkraftstoff als auch mit gasförmigem Kraftstoff betrieben werden können, sind die Punkte für jede Betriebsart separat anzuführen (+))
3.1.
Hersteller:…
3.2.
Verbrennungsmotor
3.2.1.
Einzelangaben
3.2.1.1.
Arbeitsverfahren: Fremdzündung/Selbstzündung, Viertakt/Zweitakt
3.2.1.2.
Anzahl und Anordnung der Zylinder:…
3.2.1.3.
Hubvolumen (s):… cm3
3.2.2.
Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas/Ethanol
4.
KRAFTÜBERTRAGUNG (v)
4.2.
Art (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.):…
4.5.
Getriebe
4.5.1.
Typ (Handschaltung/automatisch/stufenlos)
4.9.
Differenzialsperre: ja/nein/fakultativ
9.
AUFBAU
9.1.
Art des Aufbaus:…
9.3.1.
Anordnung und Anzahl der Türen:…
9.10.3.
Sitze
9.10.3.1.
Anzahl:…
15.
WIEDERVERWENDBARKEIT, RECYCLINGFÄHIGKEIT UND VERWERTBARKEIT
15.1.
Version, der das repräsentative Fahrzeug angehört:…
15.2.
Masse des repräsentativen Fahrzeugs mit Aufbau oder Masse des Fahrgestells mit Führerhaus ohne Aufbau und/oder Anhängevorrichtung, wenn der Aufbau und/oder die Anhängevorrichtung nicht vom Hersteller geliefert wird (einschließlich Betriebsflüssigkeiten, Werkzeug, Ersatzrad, sofern vorhanden), ohne Fahrer:…
15.3.
Werkstoffmasse des repräsentativen Fahrzeugs
15.3.1.
Für die Vorbehandlung maßgebende Werkstoffmasse (##):…
15.3.2.
Für die Demontage maßgebende Werkstoffmasse (##):…
15.3.3.
Für die Behandlung nicht metallischer, als recyclingfähig eingestufter Reststoffe maßgebende Werkstoffmasse (##):…
15.3.4.
Für die Behandlung nicht metallischer, für eine energetische Verwendung in Frage kommender Reststoffe maßgebende Werkstoffmasse (##):…
15.3.5.
Werkstoffe (##):…
15.3.6.
Werkstoffmasse insgesamt, wieder verwendbar und/oder recyclingfähig:…
15.3.7.
Werkstoffmasse insgesamt, wieder verwendbar und/oder verwertbar:…
15.4.
Quoten
15.4.1.
Recyclingquote Rcyc (in %):…
15.4.2.
Verwertungsquote Rcov (in %):…

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