ANHANG III RL 2005/64/EG

MUSTER EINES EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS Größtformat: A4 (210 x 297 mm) EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

Stempel der EG-Typgenehmigungsbehörde

Benachrichtigung über die

EG-Typgenehmigung(1) des Fahrzeugstyps

die Erweiterung der EG-Typgenehmigung(1)

die Verweigerung der EG-Typgenehmigung(1)

in Bezug auf die Richtlinie 2005/64/EG

EG-Typgenehmigungsnummer:

Grund für die Erweiterung:

ABSCHNITT I

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):…
0.2.
Art:…
0.2.1.
Handelsname(n)(2):…
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden:…
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Merkmale:…
0.4.
Fahrzeugklasse(3):…
0.5.
Name und Anschrift des Herstellers:…
0.8.
Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):…
[…]

ABSCHNITT II

1.
Zusatzangaben:…

Recyclingquote(n) des repräsentativen Fahrzeugs/der repräsentativen Fahrzeuge:…

Verwertungsquote(n) des repräsentativen Fahrzeugs/der repräsentativen Fahrzeuge:…

2.
Für die Durchführung der Prüfungen zuständiger Technischer Dienst:…
3.
Datum des Prüfberichts:…
4.
Nummer des Prüfberichts:…
5.
Gegebenenfalls Bemerkungen:…
6.
Anlagen: Inhaltsverzeichnis und Beschreibungsunterlagen
7.
Das Fahrzeug erfüllt/erfüllt nicht(1)die technischen Anforderungen dieser Richtlinie:…
(Ort)(Unterschrift)(Datum)
Anlagen: Beschreibungsunterlagen

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Falls zum Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typgenehmigung nicht verfügbar, ist dieser Punkt spätestens auszufüllen, wenn das Fahrzeug auf den Markt gebracht wird.

(3)

Gemäß der Definition in Anhang II A der Richtlinie 70/156/EWG.

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