Artikel 21 RL 2005/65/EG
Adressaten
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, die über Häfen im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 verfügen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.