ANHANG III RL 2005/66/EG

ÄNDERUNGEN DER RICHTLINIE 70/156/EWG

Die Anhänge der Richtlinie 70/156/EWG werden wie folgt geändert:

1.
In Anhang I werden die folgenden Nummern eingefügt:

9.[24].
Frontschutzsysteme
9.[24].1.
Eine ausführliche Beschreibung, einschließlich Fotografien und/oder Zeichnungen, des Fahrzeugs hinsichtlich Struktur, Abmessungen, Bezugslinien und Werkstoffen des Frontschutzsystems und des vorderen Fahrzeugteils ist vorzulegen.
9.[24].2.
Eine ausführliche Beschreibung, einschließlich Fotografien und/oder Zeichnungen, der Art der Anbringung des Frontschutzsystems am Fahrzeug ist vorzulegen. Diese Beschreibung hat alle Schraubenabmessungen und die erforderlichen Drehmomente zu umfassen.

2.
In Anhang III Teil I Abschnitt A werden die folgenden Nummern eingefügt:

9.[24].
9.[24].1.
Eine ausführliche Beschreibung, einschließlich Fotografien und/oder Zeichnungen, des Fahrzeugs hinsichtlich Struktur, Abmessungen, Bezugslinien und Werkstoffe des Frontschutzsystems und des vorderen Fahrzeugteils ist vorzulegen.
9.[24].2.
Eine ausführliche Beschreibung, einschließlich Fotografien und/oder Zeichnungen, der Art der Anbringung des Frontschutzsystems am Fahrzeug ist vorzulegen. Diese Beschreibung muss alle Schraubenabmessungen und die erforderlichen Drehmomente umfassen.

3.
In Anhang IV Teil I wird folgende Nummer angefügt:

Gegenstand Richtlinie Nr. Fundstelle im Amtsblatt Anzuwenden auf Fahrzeugklassen
M1 M2 M3 N1 N2 N3 O1 O2 O3 O4
[60] Frontschutzsystem 2005/66/EG L 309, 25.11.2005, S. 37. X(*) - - X - -

4.
Anhang XI wird wie folgt geändert:

a)
In Anlage 1 wird folgende Nummer angefügt:

Nr. Gegenstand Richtlinie Nr. M1 ≤ 2500 (1) kg M1 > 2500 (1) kg M2 M3
[60] Frontschutzsystem 2005/66/EG X X(**) - -

b)
In Anlage 2 wird folgende Nummer angefügt:

Nr. Gegenstand Richtlinie Nr. M1 M2 M3 N1 N2 N3 O1 O2 O3 O4
[60] Frontschutzsystem 2005/66/EG - - - - - - - - - -

c)
In Anlage 3 wird folgende Nummer angefügt:

Nr. Gegenstand Richtlinie Nr. M2 M3 N1 N2 N3 O1 O2 O3 O4
[60] Frontschutzsystem 2005/66/EG - - - - - - - - -

Fußnote(n):

(*)

zulässige Gesamtmasse höchstens 3,5 t.

(**)

zulässige Gesamtmasse höchstens 3,5 t.

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