ANHANG III RL 2005/66/EG
ÄNDERUNGEN DER RICHTLINIE 70/156/EWG
Die Anhänge der Richtlinie 70/156/EWG werden wie folgt geändert:
- 1.
-
In Anhang I werden die folgenden Nummern eingefügt:
- 9.[24].
- Frontschutzsysteme
- 9.[24].1.
- Eine ausführliche Beschreibung, einschließlich Fotografien und/oder Zeichnungen, des Fahrzeugs hinsichtlich Struktur, Abmessungen, Bezugslinien und Werkstoffen des Frontschutzsystems und des vorderen Fahrzeugteils ist vorzulegen.
- 9.[24].2.
- Eine ausführliche Beschreibung, einschließlich Fotografien und/oder Zeichnungen, der Art der Anbringung des Frontschutzsystems am Fahrzeug ist vorzulegen. Diese Beschreibung hat alle Schraubenabmessungen und die erforderlichen Drehmomente zu umfassen.
- 2.
-
In Anhang III Teil I Abschnitt A werden die folgenden Nummern eingefügt:
- 9.[24].
- 9.[24].1.
- Eine ausführliche Beschreibung, einschließlich Fotografien und/oder Zeichnungen, des Fahrzeugs hinsichtlich Struktur, Abmessungen, Bezugslinien und Werkstoffe des Frontschutzsystems und des vorderen Fahrzeugteils ist vorzulegen.
- 9.[24].2.
- Eine ausführliche Beschreibung, einschließlich Fotografien und/oder Zeichnungen, der Art der Anbringung des Frontschutzsystems am Fahrzeug ist vorzulegen. Diese Beschreibung muss alle Schraubenabmessungen und die erforderlichen Drehmomente umfassen.
- 3.
-
In Anhang IV Teil I wird folgende Nummer angefügt:
Gegenstand Richtlinie Nr. Fundstelle im Amtsblatt Anzuwenden auf Fahrzeugklassen M1 M2 M3 N1 N2 N3 O1 O2 O3 O4 [60] Frontschutzsystem 2005/66/EG L 309, 25.11.2005, S. 37. X(*) - - X - - - 4.
-
Anhang XI wird wie folgt geändert:
- a)
-
In Anlage 1 wird folgende Nummer angefügt:
Nr. Gegenstand Richtlinie Nr. M1 ≤ 2500 (1) kg M1 > 2500 (1) kg M2 M3 [60] Frontschutzsystem 2005/66/EG X X(**) - - - b)
-
In Anlage 2 wird folgende Nummer angefügt:
Nr. Gegenstand Richtlinie Nr. M1 M2 M3 N1 N2 N3 O1 O2 O3 O4 [60] Frontschutzsystem 2005/66/EG - - - - - - - - - - - c)
-
In Anlage 3 wird folgende Nummer angefügt:
Nr. Gegenstand Richtlinie Nr. M2 M3 N1 N2 N3 O1 O2 O3 O4 [60] Frontschutzsystem 2005/66/EG - - - - - - - - -
Fußnote(n):
- (*)
zulässige Gesamtmasse höchstens 3,5 t.
- (**)
zulässige Gesamtmasse höchstens 3,5 t.
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