Anlage 5 RL 2005/66/EG

Beispiel für das EG-Typgenehmigungszeichen

(a ≥ 12mm)

Bei der Vorrichtung mit dem oben abgebildeten EG-Typgenehmigungszeichen handelt es sich um ein Frontschutzsystem, für das die Typgenehmigung in Deutschland (e1) gemäß dieser Richtlinie (01) unter der Grundgenehmigungsnummer 1471 erteilt wurde. Ein Sternchen gibt an, dass für die Typgenehmigung des Frontschutzsystems eine der nach Anhang I Punkt 3.1.1.1 oder 3.1.2.1 optional zulässigen Beinform- oder Hüftform-Schlagkörperprüfungen durchgeführt wurde. Hat die Genehmigungsbehörde diese Option nicht zugelassen, so erscheint anstelle des Sternchens ein Leerzeichen.

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