ANHANG I RL 2005/94/EG

(Artikel 2)

Definition des Begriffs „Aviäre Influenza”

1.
„Aviäre Influenza” bezeichnet eine Infektion von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies, verursacht durch Influenzaviren des Typs A

a)
der Subtypen H5 oder H7 oder
b)
mit einem intravenösen Pathogenitätsindex (IVPI) von über 1,2 bei sechs Wochen alten Hühnern;

2.
„hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI)” bezeichnet eine Infektion von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies, verursacht durch

a)
Viren der Aviären Influenza der Subtypen H5 oder H7 mit einer Genomsequenz, wie sie auch bei anderen hochpathogenen Geflügelpestviren festgestellt wird, die für multiple basische Aminosäuren im Spaltbereich des Hämagglutininmoleküls kodiert, d.h. das Hämagglutininmolekül kann von einer Wirtszell-Protease gespaltet werden, oder
b)
Viren der Aviären Influenza mit einem intravenösen Pathogenitätsindex von über 1,2 bei sechs Wochen alten Hühnern;

3.
„niedrigpathogene Aviäre Influenza (NPAI)” bezeichnet eine Infektion von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies, verursacht durch Viren der Aviären Influenza der Subtypen H5 oder H7, die nicht unter die Definition nach Nummer 2 fallen.

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