Artikel 6 RL 2006/17/EG

Vorschriften für die direkte Weitergabe an den Empfänger spezifischer Gewebe und Zellen

Die zuständige(n) Behörde(n) kann/können die direkte Weitergabe der spezifischen Gewebe und Zellen vom Ort der Entnahme an die Einrichtung des Gesundheitswesens genehmigen, in der die Direkttransplantation erfolgt.

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