ANHANG II RL 2006/27/EG

Der Anhang der Richtlinie 93/34/EWG wird wie folgt geändert:

Nummer 3.1.1.2 erhält folgende Fassung:

3.1.1.2.
Die zweite Gruppe besteht aus sechs Zeichen (Buchstaben oder Ziffern), die die allgemeinen Fahrzeugmerkmale angeben (Typ, Modell, bei Kleinkrafträdern Version), wobei jedes der drei Merkmale durch mehrere Zeichen dargestellt werden kann. Nimmt der Hersteller eines oder mehrere dieser Zeichen nicht in Anspruch, ist der Zwischenraum nach Wahl des Herstellers mit Buchstaben oder Ziffern aufzufüllen.

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