Artikel 107 RL 2006/48/EG

Zum Zwecke der Berechnung des Forderungswerts gemäß diesem Abschnitt bedeutet der Begriff „Kreditinstitut” auch private oder öffentliche Unternehmen einschließlich ihrer Zweigniederlassungen, die der Definition des „Kreditinstituts” entsprechen und in einem Drittland zugelassen wurden.

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