Artikel 156a RL 2006/48/EG

Bis zum 31. Dezember 2011 überprüft die Kommission, ob Änderungen zur Anpassung von Anhang IX dieser Richtlinie unter Berücksichtigung internationaler Vereinbarungen über Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute in Bezug auf Verbriefungspositionen wünschenswert sind, und berichtet über das Ergebnis dieser Überprüfung. Die Kommission unterbreitet diesen Bericht dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammen mit geeigneten Gesetzgebungsvorschlägen.

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