Artikel 78 RL 2006/48/EG

1. Vorbehaltlich des Absatzes 2 ist der Forderungswert eines Aktivpostens dessen Bilanzwert und der Forderungswert eines in Anhang II aufgeführten außerbilanziellen Geschäfts ein prozentualer Anteil seines Werts, nämlich 100 %, wenn es sich um eine Position mit hohem Risiko handelt, 50 %, wenn es sich um eine Position mit mittlerem Risiko handelt, 20 %, wenn es sich um eine Position mit mittlerem/niedrigem Risiko handelt und 0 %, wenn es sich um eine Position mit niedrigem Risiko handelt. Die im ersten Satz genannten außerbilanziellen Geschäfte werden den in Anhang II genannten Risikokategorien zugeordnet. Wendet ein Kreditinstitut die umfassende Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten nach Anhang VIII Teil 3 an, so wird bei Forderungen in Form von Wertpapieren oder Waren, die im Rahmen eines Pensions- oder Wertpapier- oder Warenleihgeschäfts veräußert, hinterlegt oder verliehen werden, und von Lombardgeschäften der Forderungswert der um die nach Maßgabe des Anhangs VIII Teil 3 Nummern 34 bis 59 als für solche Wertpapiere und Waren angemessen anzusehende Volatilitätsanpassung heraufgesetzt.

2. Der Forderungswert eines in Anhang IV aufgeführten Derivats wird nach Anhang III ermittelt, wobei den Auswirkungen von Schuldumwandlungsverträgen und sonstigen Netting-Vereinbarungen für die Zwecke dieser Methoden nach Maßgabe des Anhangs III Rechnung getragen wird. Der Forderungswert von Pensionsgeschäften, Wertpapier- oder Warenleihgeschäften, Geschäften mit langer Abwicklungsfrist und Lombardgeschäften kann entweder nach Anhang III oder nach Anhang VIII bestimmt werden.

3. Ist eine Forderung durch eine Sicherheitsleistung besichert, kann der Forderungswert für diese Position nach Unterabschnitt 3 geändert werden.

4. Ungeachtet Nummer 2 wird der von den zuständigen Behörden festgelegte Forderungswert eines ausstehenden Kreditausfallrisikos gegenüber einer zentralen Gegenpartei gemäß Anhang III Teil 2 Nummer 6 festgesetzt, vorausgesetzt, die Gegenparteiausfallrisiko-Positionen der zentralen Gegenpartei mit allen angeschlossenen Teilnehmern werden täglich voll besichert.

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