Artikel 79 RL 2006/48/EG
1. Jede Forderung wird einer der folgenden Forderungsklassen zugeordnet:
- a)
- Forderungen oder Eventualforderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken,
- b)
- Forderungen oder Eventualforderungen an Gebietskörperschaften,
- c)
- Forderungen oder Eventualforderungen an Verwaltungseinrichtungen und nicht-gewerbliche Unternehmen,
- d)
- Forderungen oder Eventualforderungen an multilaterale Entwicklungsbanken,
- e)
- Forderungen oder Eventualforderungen an internationale Organisationen,
- f)
- Forderungen oder Eventualforderungen an Institute,
- g)
- Forderungen oder Eventualforderungen an Unternehmen,
- h)
- Retail-Forderungen oder Eventual-Retailforderungen,
- i)
- Durch Immobilien besicherte Forderungen oder Eventualforderungen,
- j)
- überfälligePosten,
- k)
- Posten mit hohem Risiko,
- l)
- Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen,
- m)
- Verbriefungspositionen,
- n)
- kurzfristige Forderungen an Kreditinstitute und Unternehmen,
- o)
- Forderungen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA), oder
- p)
- sonstige Posten.
2. Um den in Absatz 1 Buchstabe h genannten Retail-Forderungen zugeordnet werden zu können, muss eine Forderung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- a)
- sie richtet sich entweder an eine Einzelperson/an Einzelpersonen oder ein kleines oder mittleres Unternehmen;
- b)
- sie ist eine von vielen Forderungen mit ähnlichen Merkmalen, so dass die Risiken dieser Ausleihungen erheblich reduziert werden, und
- c)
- der dem Kreditinstitut sowie den Mutterunternehmen und deren Tochtergesellschaften von dem Kunden oder der Gruppe verbundener Kunden insgesamt geschuldete Betrag einschließlich etwaiger überfälliger Forderungen, mit Ausnahme von Forderungen oder Eventualforderungen, die durch Wohneigentum besichert sind, geht nach dem Wissen des Kreditinstituts nicht über 1 Mio. EUR hinaus. Das Kreditinstitut unternimmt angemessene Schritte zur Erlangung dieses Wissens.
Wertpapiere können nicht der Forderungsklasse der Retail-Forderungen zugeordnet werden.
3. Der Zeitwert von Retail-Mindestleasingzahlungen kann der Retail-Forderungsklasse zugeordnet werden.
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