ANHANG I RL 2006/48/EG
LISTE DER TÄTIGKEITEN, FÜR DIE DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG GILT
- 1.
- Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
- 2.
- Ausleihungen, insbesondere Konsumentenkredite, Hypothekendarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)
- 3.
- Finanzierungsleasing
- 4.
- Zahlungsdienste im Sinne des Artikels 4 Nummer 3 der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt(1)
- 5.
- Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt
- 6.
- Garantien und Zusagen
- 7.
-
Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft:
- a)
- Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
- b)
- Geldwechselgeschäfte
- c)
- Termin-( „financial futures” ) und Optionsgeschäfte
- d)
- Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente, oder
- e)
- Wertpapiergeschäfte
- 8.
- Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen
- 9.
- Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und in damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zusammenschlüsse und Übernahme von Unternehmen
- 10.
- Geldmaklergeschäfte im Interbankenmarkt
- 11.
- Portfolioverwaltung und -beratung
- 12.
- Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
- 13.
- Handelsauskünfte
- 14.
-
Schließfachverwaltungsdienste
Die Dienstleistungen und Tätigkeiten gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente(2), die sich auf Finanzinstrumente gemäß Anhang I Abschnitt C jener Richtlinie beziehen, sind Gegenstand der gegenseitigen Anerkennung im Einklang mit der vorliegenden Richtlinie.
- 15.
- Ausgabe von E-Geld.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1
- (2)
ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1.
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