ANHANG I RL 2006/48/EG

LISTE DER TÄTIGKEITEN, FÜR DIE DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG GILT

1.
Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern
2.
Ausleihungen, insbesondere Konsumentenkredite, Hypothekendarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)
3.
Finanzierungsleasing
4.
Zahlungsdienste im Sinne des Artikels 4 Nummer 3 der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt(1)
5.
Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht bereits unter Nummer 4 fällt
6.
Garantien und Zusagen
7.
Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft:

a)
Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
b)
Geldwechselgeschäfte
c)
Termin-( „financial futures” ) und Optionsgeschäfte
d)
Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente, oder
e)
Wertpapiergeschäfte

8.
Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen
9.
Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und in damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zusammenschlüsse und Übernahme von Unternehmen
10.
Geldmaklergeschäfte im Interbankenmarkt
11.
Portfolioverwaltung und -beratung
12.
Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
13.
Handelsauskünfte
14.
Schließfachverwaltungsdienste

Die Dienstleistungen und Tätigkeiten gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente(2), die sich auf Finanzinstrumente gemäß Anhang I Abschnitt C jener Richtlinie beziehen, sind Gegenstand der gegenseitigen Anerkennung im Einklang mit der vorliegenden Richtlinie.

15.
Ausgabe von E-Geld.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1

(2)

ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1.

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