ANHANG II RL 2006/48/EG
KLASSIFIZIERUNG DER AUSSERBILANZMÄSSIGEN GESCHÄFTE
Hohes Kreditrisiko
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Garantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben;
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Kreditderivate;
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Akzepte;
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Indossamente auf Wechsel, die nicht die Unterschrift eines anderen Kreditinstituts tragen;
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Geschäfte mit Rückgriff;
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unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien ( „standby letters of credit” ), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben;
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Termingeschäfte mit Aktivpositionen;
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„Forward forward deposits” ;
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unbezahlter Anteil von teileingezahlten Aktien und Wertpapieren;
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Pensionsgeschäfte im Sinne von Artikel 12 Absätze 3 und 5 der Richtlinie 86/635/EWG, und
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andere Positionen mit hohem Risiko.
Mittleres Kreditrisiko
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Ausgestellte und bestätigte Dokumentenkredite (siehe auch „mittleres/niedriges Kreditrisiko” );
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Erfüllungsgarantien (einschließlich der Bietungs-, Erfüllungs-, Zoll- und Steuerbürgschaften) und andere Garantien, die nicht den Charakter von Kreditsubstituten haben;
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unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien ( „standby letters of credit” ), die nicht den Charakter eines Kreditsubstituts haben;
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nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr;
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„note issuance facilities” (NIF) und „revolving underwriting facilities” (RUF), und
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andere Positionen mit mittlerem Risiko, die der Kommission mitgeteilt worden sind.
Mittleres/niedriges Kreditrisiko
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Dokumentenakkreditive, bei denen die Frachtpapiere als Sicherheit dienen, oder andere leicht liquidierbare Transaktionen;
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nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von höchstens einem Jahr, die nicht jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer nicht automatisch zum Widerruf führt, und
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andere Positionen mit mittlerem/niedrigem Risiko, die der Kommission mitgeteilt worden sind.
Niedriges Kreditrisiko
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nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen), die jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer automatisch zum Widerruf führt. Retailkreditlinien können als uneingeschränkt widerrufbar angesehen werden, wenn deren Konditionen dem Kreditinstitut die Möglichkeit geben, sie im Rahmen des nach den Verbraucherschutz- und ähnlichen Vorschriften Zulässigen zu widerrufen, und
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andere Positionen mit niedrigem Risiko, die der Kommission mitgeteilt worden sind.
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