Artikel 9 RL 2006/49/EG
Die nicht in den Artikeln 5 bis 8 erwähnten Wertpapierfirmen haben ein Anfangskapital von 730000 EUR.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Die nicht in den Artikeln 5 bis 8 erwähnten Wertpapierfirmen haben ein Anfangskapital von 730000 EUR.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.