ANHANG II RL 2006/52/EG
Der Anhang der Richtlinie 94/35/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der ersten Spalte der Zeile für E 420 bis E 967 wird der Begriff „E 968” angefügt.
- 2.
- In der zweiten Spalte der Zeile für E 420 bis E 967 wird der Begriff „Erythrit” angefügt.
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