Artikel 1 RL 2006/88/EG
Gegenstand
(1) Diese Richtlinie enthält
- a)
- Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen, die Einfuhr und die Durchfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihre Erzeugnisse;
- b)
- Mindestpräventivmaßnahmen zur Verbesserung der Sensibilisierung der zuständigen Behörden, der Betreiber von Aquakulturanlagen und anderer Beteiligter für Erkrankungen von Tieren in Aquakulturanlagen und ihrer Vorbereitung auf den Seuchenfall;
- c)
- Mindestbekämpfungsmaßnahmen für den Fall des Verdachts auf bestimmte Wassertierkrankheiten oder des Ausbruchs einer Seuche.
(2) Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, auf dem unter Kapitel II, Artikel 13 und Kapitel V fallenden Gebiet strengere Maßnahmen zu erlassen, sofern der Handel mit anderen Mitgliedstaaten dadurch nicht beeinträchtigt wird.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.