Artikel 1 RL 2006/88/EG

Gegenstand

(1) Diese Richtlinie enthält

a)
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen, die Einfuhr und die Durchfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihre Erzeugnisse;
b)
Mindestpräventivmaßnahmen zur Verbesserung der Sensibilisierung der zuständigen Behörden, der Betreiber von Aquakulturanlagen und anderer Beteiligter für Erkrankungen von Tieren in Aquakulturanlagen und ihrer Vorbereitung auf den Seuchenfall;
c)
Mindestbekämpfungsmaßnahmen für den Fall des Verdachts auf bestimmte Wassertierkrankheiten oder des Ausbruchs einer Seuche.

(2) Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, auf dem unter Kapitel II, Artikel 13 und Kapitel V fallenden Gebiet strengere Maßnahmen zu erlassen, sofern der Handel mit anderen Mitgliedstaaten dadurch nicht beeinträchtigt wird.

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