Artikel 36 RL 2006/88/EG
Schutz von Wassertieren
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, um die Übertragung von Krankheitserregern auf andere Wassertiere zu verhüten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.