ANHANG I RL 2006/88/EG

DEFINITIONEN

Über die Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 3 hinaus gelten die folgenden technischen Definitionen:

a)
„Kompartiment” : ein oder mehrere Zuchtbetriebe, die nach einem gemeinsamen Biosicherheitssystem arbeiten und eine Wassertierpopulation mit einem in Bezug auf eine bestimmte Krankheit eindeutigen Gesundheitsstatus halten.
b)
„Gemeinsames Biosicherheitssystem” : Anwendung ein und desselben Verfahrens zur Überwachung der Wassertiergesundheit, der Seuchenverhütung und der Seuchenbekämpfung.
c)
„Sperrgebiet” : ein Gebiet in einem bestimmten Umkreis um einen verseuchten Zuchtbetrieb oder ein verseuchtes Weichtierzuchtgebiet, in dem zur Verhütung der Erregerübertragung Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden.
d)
„Krankheit/Seuche” : eine klinische oder nicht klinische Infektion von Wassertieren mit einem oder mehreren ätiologischen Erregern.
e)
„Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente” : Zonen oder Kompartimente, die im Sinne von Artikel 49 oder Artikel 50 für seuchenfrei erklärt wurden.
f)
„Neu auftretende Krankheit/Seuche” : eine neu identifizierte ernst zu nehmende Krankheit, deren Ursache bekannt oder unbekannt sein kann und die sich innerhalb einer Population und zwischen Populationen, beispielsweise durch den Handel mit Wassertieren und/oder Wassertiererzeugnissen, ausbreiten kann. Unter diesen Begriff fällt auch eine in einer neuen Wirtsart identifizierte aufgelistete Krankheit, die noch nicht als empfängliche Art in Anhang IV Teil II aufgeführt ist.
g)
„Epidemiologische Einheit” : eine Gruppe von Wassertieren mit ungefähr gleichem Expositionsrisiko gegenüber einem Krankheitserreger an einem bestimmten Standort. Das Risiko kann entstehen, weil die Tiere in einem gemeinsamen Wasserumfeld leben oder weil die Bewirtschaftungspraxis die Übertragung eines Erregers von einer Gruppe von Tieren auf eine andere Tiergruppe wahrscheinlich macht.
h)
„Stilllegung” : die Räumung zu Seuchenmanagementzwecken eines Aquakulturbetriebs von Tieren, die für die betreffende Seuche empfänglich sind oder die bekanntermaßen in der Lage sind, den Seuchenerreger zu übertragen und — soweit möglich — die Trockenlegung.
i)
„Weiterverarbeitung” : Verarbeitung von Tieren aus Aquakultur vor dem menschlichen Verzehr durch Maßnahmen und Techniken, bei denen Abfallstoffe oder Nebenprodukte anfallen, die einer das Risiko der Verschleppung von Krankheitserregern verursachen könnten, d. h. Verfahren, die die anatomische Unversehrtheit der Tiere beeinträchtigen (beispielsweise Entbluten, Ausnehmen, Köpfen, in Scheiben zerlegen, Filetieren).
j)
„Erhöhte Mortalität” : unerklärliche Todesfälle, die deutlich über dem für den betreffenden Zuchtbetrieb oder das betreffende Weichtierzuchtgebiet unter den vorherrschenden Zuchtbedingungen normalen Niveau liegen Was als erhöhte Mortalität anzusehen sind, wird in Zusammenarbeit zwischen Züchter und zuständiger Behörde entschieden.
k)
„Infektion” : die Präsenz eines sich vermehrenden, sich anderweitig entwickelnden oder latenten Erregers in oder auf einem Wirt.
l)
„Verseuchte Zone bzw. verseuchtes Kompartiment” : Zone oder Kompartiment, die bzw. das bekanntermaßen verseucht ist.
m)
„Quarantäne” : Absonderung einer Gruppe von Wassertieren unter Vermeidung jedes direkten oder indirekten Kontakts mit anderen Wassertieren zur Beobachtung während eines bestimmten Zeitraums und gegebenenfalls Testung und Behandlung, einschließlich Aufbereitung der Abwässer.
n)
„Empfängliche Art” : jede Art, bei der eine Infektion durch einen Erreger nachgewiesen wurde, die entweder auf natürlichem Wege oder experimentell durch Simulation der natürlichen Infektionswege erfolgte.
o)
„Überträgerart” : eine Art, die für die Krankheit nicht empfänglich ist, die Infektion aber durch Übertragung der Erreger von einem Wirt auf einen anderen verbreiten kann.
p)
„Zone” : ein genau abgegrenztes geografisches Gebiet mit einem homogenen System von Wasserressourcen, bestehend aus einem Teil eines Wassereinzugsgebiets von der (den) Quelle(n) der Wasserläufe bis zu einem natürlichen oder künstlichen Hindernis, das die Aufwärtswanderung von Wassertieren aus den unteren Wasserläufen verhindert, aus einem gesamten Wassereinzugsgebiet von der (den) Quelle(n) bis zur Mündung oder — bedingt durch die epidemiologische Verbindung zwischen den Einzugsgebieten über die Mündung — mehreren Wassereinzugsgebieten, einschließlich der Mündungen.

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