Artikel 1 RL 2007/34/EG

(1) Die Richtlinie 70/157/EWG wird wie folgt geändert:

a)
Anhang I wird durch den in Anhang I dieser Richtlinie enthaltenen Text ersetzt;
b)
Anhang II wird durch den in Anhang II dieser Richtlinie enthaltenen Text ersetzt;
c)
Anhang III wird durch den in Anhang III dieser Richtlinie enthaltenen Text ersetzt;
d)
Anhang IV wird gestrichen.

(2) Bezugnahmen auf die Nummern 5.2.2.1 und 5.2.2.5 des Anhangs I der Richtlinie 70/157/EWG gelten als Bezugnahmen auf die Nummern 2.1 und 2.2 des durch diese Richtlinie ersetzten Anhangs I.

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