Anlage 1 RL 2007/34/EG

Beschreibungsbogen Nr. … gemäß Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG des Rates(*) betreffend die EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs in Bezug auf den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung (Richtlinie 70/157/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie …/…/EG)

Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Weisen die Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

0.
Allgemeines

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):

0.2. Typ und allgemeine Handelsbezeichnung(en):

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden (b):

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung:

0.4. Fahrzeugklasse (c):

0.5. Name und Anschrift des Herstellers:

0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

1.
Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs

1.1. Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs:

1.3.3. Antriebsachsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung):

1.6. Lage und Anordnung des Motors:

2.
Massen und Abmessungen (e) (in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)

2.4. Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)

2.4.1. Für Fahrgestell ohne Aufbau

2.4.1.1. Länge (j):
2.4.1.2. Breite (k):

2.4.2. Für Fahrgestell mit Aufbau

2.4.2.1. Länge (j):
2.4.2.2. Breite (k):

2.6. Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells mit Führerhaus, wenn der Aufbau nicht vom Hersteller geliefert wird (einschließlich Kühlflüssigkeit, Schmiermitteln, Kraftstoff, Werkzeug, Ersatzrad und Fahrer) (o) (Größt- und Kleinstwert):

3.
Antriebsmaschine (q)

3.1. Hersteller:

3.1.1. Baumusterbezeichnung des Herstellers: (gemäß Kennzeichnung am Motor oder sonstige Identifizierungsmerkmale):

3.2. Verbrennungsmotor

3.2.1.1. Arbeitsweise: Fremdzündung/Selbstzündung, Viertakt/Zweitakt(1)
3.2.1.2. Anzahl und Anordnung der Zylinder:
3.2.1.3. Hubvolumen (s): cm3
3.2.1.8. Nennleistung (t): kW bei min–1 (nach Angabe des Herstellers)

3.2.4. Kraftstoffzufuhr

3.2.4.1. Durch Vergaser: ja/nein(1)
3.2.4.2. Durch Kraftstoffeinspritzung (nur für Selbstzündungsmotoren): ja/nein(1)
3.2.4.3. Durch Kraftstoffeinspritzung (nur für Fremdzündungsmotoren): ja/nein(1)

3.2.8. Ansaugschalldämpferanlage

3.2.9. Auspuffschalldämpferanlage

3.2.9.2. Beschreibung und/oder Zeichnung der Auspuffanlage:
3.2.9.4. Schalldämpfer:
Für Vor-, Mittel- und Nachschalldämpfer: Bauweise, Typ, Kennzeichnung; wenn von Einfluss auf das Außengeräusch: Dämpfung im Motorraum und am Motor selbst:
3.2.9.5. Lage des Auspuffrohrs:
3.2.9.6. Abgasschalldämpfer mit Faserstoffen:

3.3. Elektromotor

3.3.1. Typ (Wicklungsanordnung, Erregung):

3.3.1.1. Größte Stundenleistung: … kW
3.3.1.2. Betriebsspannung: … V

3.4. Andere Antriebsmaschinen oder Motoren oder deren Kombinationen (Angaben über die Bauelemente):

4.
Kraftübertragung (v)

4.2. Art (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.):

4.6. Übersetzungsverhältnisse
Getriebegänge

Getriebeübersetzung

(Übersetzungsverhältnis zwischen Motor und Getriebeabtriebswelle)

Übersetzung des Achsgetriebes

(Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad)

Gesamtübersetzung

Höchstwert für stufenloses Getriebe(**)

1

2

3

Höchstwert für stufenloses Getriebe(**)

Rückwärtsgang

4.7. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und Angabe des Gangs, in dem diese erreicht wird (km/h) (w):

6.
Aussetzung

6.6. Bereifung und Räder

6.6.2. Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien

6.6.2.1. Achse 1:
6.6.2.2. Achse 2:
6.6.2.3. Achse 3:
6.6.2.4. Achse 4: usw.

9.
Aufbau (gilt nicht für Fahrzeuge der Klasse M1)

9.1. Art des Aufbaus:

9.2. Werkstoffe und Bauart:

12.
Sonstiges

12.5. Angaben über alle nicht zur Antriebsmaschine gehörenden Einrichtungen zur Geräuschdämpfung (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt):

Zusätzliche Angaben für Geländefahrzeuge

1.3. Anzahl der Achsen und Räder:

2.4.1. Für Fahrgestell ohne Aufbau

2.4.1.6. Bodenfreiheit (gemäß Anhang II Abschnitt A Nummer 4.5 der Richtlinie 70/156/EWG)
2.4.1.7. Rampenwinkel (nc): … Grad

2.4.2. Für Fahrgestell mit Aufbau

2.4.2.6. Bodenfreiheit (gemäß Anhangs II Abschnitt A Nummer 4.5 der Richtlinie 70/156/EWG)
2.4.2.7. Rampenwinkel (nc): … Grad

2.15. Anfahrvermögen an Steigungen (Einzelfahrzeug): … Prozent

4.9. Differentialsperre: ja/nein/fakultativ(2)

Datum, Datei

Fußnote(n):

(*)

Die Nummern der Abschnitte und Fußnoten, die im vorliegenden Beschreibungsbogen verwendet werden, entsprechen denen, die im Anhabg 1 der Richtlinie 70/156/EWG verwendet werden. Abschnitte, die für die Zwecke dieser Richtlinie nicht erforderlich sind, sind weggelassen.

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(**)

Stufenlos veränderliche Übersetzung.

(2)

Nichtzutreffendes streichen.

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