Anlage 2 RL 2007/34/EG

MUSTER

EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

Stempel der Behörde Mitteilung über die

die Erteilung der Typgenehmigung(1)

die Erweiterung der Typgenehmigung(1)

die Verweigerung der Typgenehmigung(1)

den Entzug der Typgenehmigung(1)

des Typs eines Fahrzeugs/Bauteils/einer selbstständigen technischen Einheit(1) in Bezug auf die Richtlinie …/…EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie …/…/EG. Typgenehmigungsnummer: Grund für die Erweiterung:

ABSCHNITT I

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):

0.2. Typ und allgemeine Handelsbezeichnung(en).

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbständigen technischen Einheit(1)(2) vorhanden:

0.3.1. Ort der Anbringung:

0.4. Fahrzeugklasse(3):

0.5. Name und Anschrift des Herstellers:

0.7. Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:

0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

ABSCHNITT II

1. Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls): siehe Addendum

2. Technischer Dienst, der die Prüfungen durchführt:

3. Datum des Prüfberichts:

4. Nummer des Prüfberichts:

5. Gegebenenfalls Bemerkungen: siehe Addendum

6. Ort:

7. Datum:

8. Unterschrift

9. Das Inhaltsverzeichnis der bei der Genehmigungsbehörde hinterlegten Informationsdokumente, die auf Anforderung erhältlich sind, ist beigefügt.

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die zur Beschreibung des Typs des Fahrzeugs, Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit, für den dieser Typgenehmigungsbogen gilt, irrelevant sind, werden diese Zeichen in den Unterlagen durch das Symbol „?” (z. B. ABC??123??).

(3)

Gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang IIA der Richtlinie 70/156/EWG.

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