Artikel 8 RL 2007/43/EG

Leitlinien für gute betriebliche Praxis

Die Mitgliedstaaten fördern die Erarbeitung von Leitlinien für gute betriebliche Praxis, die auch Empfehlungen für die Anwendung dieser Richtlinie enthalten. Die Verbreitung und Anwendung dieser Leitlinien werden gefördert.

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