Artikel 8 RL 2007/43/EG
Leitlinien für gute betriebliche Praxis
Die Mitgliedstaaten fördern die Erarbeitung von Leitlinien für gute betriebliche Praxis, die auch Empfehlungen für die Anwendung dieser Richtlinie enthalten. Die Verbreitung und Anwendung dieser Leitlinien werden gefördert.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.