Artikel 1 RL 2007/45/EG

Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Diese Richtlinie trifft Bestimmungen für die Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen. Sie gilt für fertig verpackte Erzeugnisse und Fertigpackungen im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie 76/211/EWG.

(2) Diese Richtlinie gilt nicht für die im Anhang aufgeführten Erzeugnisse, die in Duty-free-Geschäften für den Verzehr außerhalb der Europäischen Union verkauft werden.

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